Feuerpolizei

Werner Walser von der GVG Graubünden ist Brandschutzbeauftragter unserer Gemeinde. Die Feuerpolizeiliche Baubewilligung  muss zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde eingereicht werden. 

Für Feuerungsanlagen ist ein Meldeformular auszufüllen. 

      Weitere Informationen zum Thema Feuerpolizei finden Sie auf der Website der GVG-Graubünden.
       
      oder beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden. 

      Gemeinde
      Tschappina 

      Öffnungszeiten  Kanzlei
      Schalter:  
      Di., 13.30–15.30 Uhr
      Büro in der Regel:  
      Di. und  Do.,  9–11 Uhr
      und 13.30–15.30 Uhr

      Kontakt
      Gemeinde Tschappina
      Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
      Telefon  081 651 59 56
      gemeinde@tschappina.ch