Gemeinde
Tschappina
Werner Walser von der GVG Graubünden ist Brandschutzbeauftragter unserer Gemeinde. Die Feuerpolizeiliche Baubewilligung muss zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für Feuerungsanlagen ist ein Meldeformular auszufüllen.
Weitere Informationen zum Thema Feuerpolizei finden Sie auf der Website der GVG-Graubünden.
oder beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden.
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch