Gemeinde
Tschappina
Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasserzähler verschickt. Die Gebührenrechnung wird im März/April für das abgeloffene Jahr gestellt.
Detailierte Preise können Sie aus der Gebührenverordnung entnehmen.
Der Steuerfuss für das Jahr 2022 & 2023 beläuft sich auf 100% der einfachen Kantonssteuer.
Die Steuererklärungen werden bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Die Einreichefrist für unselbständige Einwohner ist jeweils der 31. März. für die selbständigen Einwohner und die sekundär interkantonal Steuerpflichtigen gilt die Einreichefrist bis 30. September.
Fristenverlängerungen
Das Fristerstreckungsgesuch ist folgenden Angaben an die Kantonale Steuerverwaltung einzureichen:
Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Online: www.stv.gr.ch
per E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
schriftlich: Kantonale Steuerverwaltung GR, Fristgesuche/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
Weitere Informationen über die Steuern wie auch die Quellensteuerabrechnungen finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden.
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch