Gebühren

Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasserzähler verschickt. Die Gebührenrechnung wird im März/April für das abgeloffene Jahr gestellt.

Detailierte Preise können Sie aus der Gebührenverordnung entnehmen.  

      Steuern

      Der Steuerfuss für das Jahr 2022 & 2023 beläuft sich auf 100% der einfachen Kantonssteuer. 

      Die Steuererklärungen  werden bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht:

      Kantonale Steuerverwaltung GR
      Verarbeitungszentrum 1/KO
      Steinbruchstrasse 18
      7001 Chur 

      Die Einreichefrist für unselbständige Einwohner  ist jeweils der 31. März. für die selbständigen Einwohner und die sekundär interkantonal Steuerpflichtigen gilt die Einreichefrist bis 30. September. 

      Fristenverlängerungen

      Das Fristerstreckungsgesuch  ist folgenden Angaben an die Kantonale Steuerverwaltung einzureichen: 
      Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde 
      Online: www.stv.gr.ch
      per E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
      schriftlich: Kantonale Steuerverwaltung GR, Fristgesuche/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur 

      Weitere Informationen über die Steuern wie auch die Quellensteuerabrechnungen  finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden

          Gemeinde
          Tschappina 

          Öffnungszeiten  Kanzlei
          Schalter:  
          Di., 13.30–15.30 Uhr
          Büro in der Regel:  
          Di. und  Do.,  9–11 Uhr
          und 13.30–15.30 Uhr

          Kontakt
          Gemeinde Tschappina
          Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
          Telefon  081 651 59 56
          gemeinde@tschappina.ch