Gemeinde
Tschappina
Die Bürgergemeinde Tschappina bilden die in der politischen Gemeinde Tschappina wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Verwaltung.
Untertschappina
Die Organe der Bürgergemeinde Tschappina sind:
a) Die Bürgerversammlung
b) Der Bürgervorstand
c) Die Rechnungsrevisoren
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welchem die stimmberechtigten Ortsbürger die ihnen zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgervorstand ist das Vollzugs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, welcher auch als Kassier tätig ist und zwei Mitgliedern, wovon einer als Aktuar amtet sowie zwei Stellvertreter.
Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und erstatten der Bürgerversammlung Bericht und Antrag.
Gegenwärtige Zusammensetzung:
Bürgerpräsident: Simon (Schmun) Allemann
Vorstandsmitglieder: Martin Allemann und Andreas Bühler
Stand 1. September 2016, Bürger mit Wohnsitz in Tschappina
Total 48 Bürger, davon 40 mit Stimmrecht in Bürgerangelegenheiten
Allemann, Bühler, Gartmann, Hänni, Schumacher
Bandli, Bällig, Buchli, Dönz, Faller, Flisch, Gander, Gredig, Hunger, Laux, Marchion, Masüger, Philipp, Risch, Rüedi, Suter, Tenti, Wieland, Zinsli.
Weitere Auskunft erteilt gerne:
Bürgerpräsident: Simon (Schmun) Allemann
Tel. 079 235 41 76
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch