Amtliche Publikationen vom Pöschtli

Pöschtli vom 06. Februar 2025

Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

Traktanden:

  1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
  2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024
  3. *Revision Strahlergesetz inkl. Gebühren
  4. Verschiedenes und Umfrage

*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Der Gemeindevorstand

      Pöschtli vom 30. Januar 2025

      Abstimmungen vom 9. Februar 2025

      Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
      Sonntag, 9. Februar 2025, von 9.30 bis 10.30 Uhr

      Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

       Der Gemeindevorstand

      BAB-Baugesuch

      Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
      Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-A. Zone: Landwirtschaftszone.

      Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
      Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-D.
      Zone: Landwirtschaftszone.

      Auflagefrist: von 30. Januar bis 18. Februar 2025.

      Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

      Der Gemeindevorstand

          Pöschtli vom 23. Januar 2025

          Nächste Gemeindeversammlung

          Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.

              Pöschtli vom 16. Januar 2025

              Hundesteuer
              Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt Fr. 80.— für den ersten Hund und Fr. 200.— für jeden weiteren Hund, der im selben Haushalt gehalten wird. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2025 keinen Hund mehr halten, werden gebeten, sich bis zum 28. Januar 2025 bei der Gemeindekanzlei zu melden.

              Die Gemeindekanzlei

              Anmeldungen Alpsömmerung 2025 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
              Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2025 an Stefan Föhn zu richten.
              Der Gemeindevorstand

              Brenn- und Nutzholzbestellung
              Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2025 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
              Der Gemeindevorstand

                  Pöschtli vom 09. Januar 2025

                  Baugesuch

                  Bauherrschaft: Politische Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Vertreter: Baufachvorsteher Köbi Kessler, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Neubau Kinder- und Erlebnis-Spielplatz. Baugespann: erstellt. Baustandort: Saga, Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 105. Zone: ZÖBA.

                  Auflagefrist: vom 9. Januar bis 28. Januar 2025.

                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                  Der Gemeindevorstand

                  Einladung zur Verbandsversammlung

                  Datum: 27. Januar 2025

                  Zeit: 20.15 Uhr

                  Wo: Gemeindesaal Urmein

                  Traktanden:

                  1. Begrüssung und Wahl von zwei Stimmenzählern
                  2. Protokoll der letzten Versammlung
                  3. Rechnung 2024 und Revisorenbericht
                  4. Anpassung Organisationsstatuten und Reglement
                  5. Budget 2025
                  6. Wahlen: Demission Präsident / Kommandant
                  7. Verschiedenes

                  Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 5 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.

                  Feuerwehrverband Oberheinzenberg

                      Pöschtli vom 19. Dezember 2024

                      Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr

                      Donnerstag, 19. Dezember von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr
                      Dienstag, 24. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
                      Donnerstag, 26. Dezember geschlossen
                      Dienstag, 31. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
                      Donnerstag, 02. Januar geschlossen
                      Dienstag, 07. Januar von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr

                       Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr. 

                      Der Gemeindevorstand   und die Gemeindekanzlei

                      Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024

                      Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                      Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 18. Januar 2025.

                      Der Gemeindevorstand

                      Protokollauflage der Tourismus Verbandsversammlung vom 26. November 2024

                      Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt.

                      Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 kann    hier heruntergeladen  auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

                      Auflagefrist bis 09. Januar 2025.

                      Der Tourismusverband Oberheinzenberg

                          Pöschtli vom 28. November 2024

                          BAB-Baugesuch

                          Bauherrschaft: Willi Scheuble, Caschneras 21, 7426 Flerden. Eigentümer: Bruchalpgenossenschaft, Baria 3, 7426 Flerden Bauprojekt: Aufstellen einer Informationstafel. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Glaspass, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5153 / Parzelle Nr. 648. Zone: Landwirtschaftszone.

                          Auflagefrist: von 28. November bis 17. Dezember 2024.

                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                          Der Gemeindevorstand

                          Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2024

                          Im Januar 2025 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.

                          Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der Steuerperiode 2023 stark verändert, kann beim Steueramt Tschappina eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 beantragt werden.

                          Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2024 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2024 mitzuteilen.

                          Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

                          Einreichefrist bis spätestens 15. Dezember 2024

                           Steueramt Tschappina


                              Pöschtli vom 14. November 2024

                              Gemeindeversammlung

                              Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                              Traktanden:

                              1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
                              2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
                              3. *Budget 2025
                              4. Steuerfuss 2025
                              5. Ordentliche Wahlen
                                a) Baufachvorsteher/in
                                b) Werkmeister/in (Demission)
                                c) Bildungsvorsteherin (Demission)
                                d) Brunnenmeister
                                e) Brunnenmeister Stellvertreter
                              6. Anpassung Baugesetz
                              7. Spielplatz Saga Untertschappina - Kreditantrag
                              8. Verschiedenes und Umfrage

                              *Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.

                              Der Gemeindevorstand


                              Abstimmungen vom 24. November 2024

                              Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:

                              Sonntag, 24. November 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                              Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                               Der Gemeindevorstand


                              Forderungen gegenüber der Gemeinde

                              Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2024 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2024 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder von unserer Homepage www.tschappina.ch heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2025 vergütet.

                              Der Gemeindevorstand

                                  Pöschtli vom 07. November 2024

                                  Baugesuch

                                  Bauherrschaft:   Rebekka & Christian Bühler-Wyss, Gässli 2, 7428 Tschappina. Vertreter:  LBA Architekturbüro, Malinweg 1, 7203 Trimmis.   Bauprojekt:  Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.   Baugespann:   Profile sind gestellt.   Baustandort:   Mülibüel, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 737.   Zone:   Dorferweiterungszone.

                                  Auflagefrist: vom 07.  bis 26. November 2024.

                                  Planauflage:  Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                  Einsprachen:  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                  Der Gemeindevorstand


                                  Einladung zur Verbandsversammlung, Dienstag, 26. November 2024 - 20.15 Uhr im Schulhaus Tschappina

                                   Traktanden: 

                                  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler

                                  2. Protokoll der letzten Verbandsversammlung vom 24.10.2023

                                  3. Jahresbericht Präsident

                                  4. Jahresrechnung 2023 und Revisorenbericht

                                  5. Kreditantrag Fr. 50'000.00 für WC Anlage in Obertschappina

                                  6. Budget 2025

                                  7. Verschiedenes

                                  Nach der Versammlung sind alle zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Dazu gibt es Unterhaltung mit «Folklore vom Heinzenberg» (Gilgia Allemann und Köbi Kessler).

                                  Freundlich ladet ein

                                  Vorstand Tourismusverband Oberheinzenberg


                                  Kanzleimitteilung

                                  Am Donnerstag, 14. November 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                  Die Gemeindekanzlei

                                      Pöschtli vom 31. Oktober 2024

                                      Gemeindeversammlung

                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.

                                      Der Gemeindevorstand

                                          Pöschtli vom 24. Oktober 2024

                                          Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

                                          Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2024 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.

                                          Der Gemeindevorstand

                                              Pöschtli vom 03. Oktober 2024

                                              Kanzleimitteilung

                                              Vom 4. bis 21. Oktober 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                              Die Gemeindekanzlei

                                                  Pöschtli vom 26. September 2024

                                                  Baugesuch

                                                  Bauherrschaft: Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hûs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D. Bauprojekt: Neubau Zufahrtsstasse. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 & 115. Zone: Dorfzone.

                                                  Auflagefrist: vom 26. September bis 15. Oktober 2024.

                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                  Der Gemeindevorstand

                                                      Pöschtli vom 19. September 2024

                                                      Kanzleimitteilung

                                                      Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 24. September 2024 geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 25. September 2024 von 9 – 11 Uhr und 13.30 – 15.30 geöffnet. 

                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                          Pöschtli vom 12. September 2024

                                                          Abstimmungen vom 22. September 2024

                                                          Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei: Sonntag, 22. September 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                                                          Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                                                           Der Gemeindevorstand


                                                          BAB-Baugesuch

                                                          Bauherrschaft: Jakob Schumacher, Paschget 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Zweckänderung. Baugespann: entfällt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 489, Geb. Nr. 118A. Zone: Landwirtschaftszone / Wintersportzone.

                                                          Auflagefrist: von 12. September bis 1. Oktober 2024.

                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                          Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                          Der Gemeindevorstand

                                                              Pöschtli vom 05. September 2024

                                                              Neuverpachtung Alp Parpeina

                                                              Ende 2024 läuft der Pachtvertrag mit den bisherigen Pächtern der Alp Parpeina ab. Pachtinteressierte melden sich bitte schriftlich bis 15. Oktober 2024 beim Alp- und Landwirtschaftsvorsteher, Stefan Föhn. 

                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                  Pöschtli vom 15. August 2024

                                                                  Zivilstandsnachrichten
                                                                  Todesfall:   Blumer Fridolin, von Glarus Süd GL, gestorben am 31. Juli 2024 in Tschappina.

                                                                  Die Gemeindekanzlei

                                                                      Pöschtli vom 25. Juli 2024

                                                                      BAB-Baugesuch

                                                                      Bauherrschaft: Andreas Bühler, Börtli 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Erhöhung Abgrenzungsmauer der Hofdüngeranlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 129, Geb. Nr. 27C. Zone: Landwirtschaftszone.

                                                                      Auflagefrist: von 27. Juli bis 13. August 2024.

                                                                      Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                      Kanzleimitteilung

                                                                      Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                          Pöschtli vom 18. Juli 2024

                                                                          Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

                                                                          Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                                                          Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 17. August 2024.

                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                          Kanzleimitteilung

                                                                          Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                              Pöschtli vom 20. Juni 2024

                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                              Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Chaudray 4, 1020 Renens. Vertreter: Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauprojekt: Umbau / Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Chalberweid, 7428 Tschappina, Plan Nr. 6 / Parzelle Nr. 262, KWZ Mast Nr. 222. Zone: Landwirtschaftszone, Quellschutzzone, Wintersportzone.

                                                                              Auflagefrist: von 20. Juni bis 9. Juli 2024.

                                                                              Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                              Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                              Der Gemeindevorstand


                                                                              Baubewilligung mit UVP

                                                                              Pistenkorrektur (Geländekorrekturen Looping, Rennpiste und Älplibüel) Skigebiet Tschappina Heinzenberg – Gemeinde Tschappina

                                                                              Am 13.6.2024 hat die Baubehörde der Gemeinde Tschappina das Baugesuch der Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG für drei Postenkorrekturen bewilligt. Die Baubewilligung der Gemeinde, die BAB-Bewilligung des Amtes für Raumentwicklung, der Umweltverträglichkeitsbericht vom 8. März 2024 und der Beurteilungsbericht nach Art. 8 KVUVP des Amtes für Natur und Umwelt vom 24. April 2024 liegen ab heutigem Publikationsdatum währen 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. (Bekanntgabe gemäss Art. 20 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988, UVPV).

                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                  Pöschtli vom 13. Juni 2024

                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                  Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 172, Geb. Nr. 65A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.

                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                  Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 173, Geb. Nr. 66A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.

                                                                                  Auflagefrist: von 13. Juni bis 2. Juli 2024.

                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                  Der Gemeindevorstand


                                                                                      Pöschtli vom 06. Juni 2024

                                                                                      Abstimmungen vom 9. Juni 2024

                                                                                      Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:

                                                                                      Sonntag, 9. Juni 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                                                                                      Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                                                                                      Schneeräumung Gemeindestrassen
                                                                                      Schneeräumung mit gemeindeeigener Schneefräse
                                                                                      Strassensplittung Gemeindestrassen

                                                                                      Die Arbeitsvergabe erfolgt für 5 Jahre, d.h. ab Winter 2024/25 bis und mit Winter 2029/30. Offerten sind bis 15. Juli 2024 mit dem offiziellen Offert-Formular an den Gemeindevorstand einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Website der Gemeinde Tschappina heruntergeladen werden.

                                                                                      Baugesuch

                                                                                      Bauherrschaft: Matthias Allemann, Lote71, Seccion C, 3361 Guarani, Misiones, Argentina. Bauprojekt: Verschiebung Aussenwand gegen Innen. Baugespann: entfällt. Baustandort: Sunnaheim 7, 7428 Tschappina, Plan Nr. 1, Parzelle Nr. 96 Geb. Nr. 17a. Zone: ZöBA.

                                                                                      Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung Einfamilienhaus Projektänderung. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 Geb. Nr. 25. Zone: Dorfzone.

                                                                                      Auflagefrist: vom 6. bis 25. Juni 2024.

                                                                                      Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                          Pöschtli vom 30. Mai 2024

                                                                                          Gemeindeversammlung

                                                                                          Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                                                                                          Traktanden:

                                                                                          1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
                                                                                          2. *Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
                                                                                          3. *Jahresrechnung 2023 und Revisionsbericht
                                                                                          4. Ersatzwahl GPK-Mitglied
                                                                                          5. *Friedhofordnung
                                                                                          6. Friedhof Sanierung Information
                                                                                          7. Gutachten Antrag Temporeduktion Untertschappina - Pramal
                                                                                          8. Trinkwasserkraftwerk - Kreditantrag
                                                                                          9. Strasse Gässli, Landabtausch / Landkauf
                                                                                          10. Masügg Weg - Sofortmassnahmen
                                                                                          11. Verschiedenes und Umfrage

                                                                                          *Die detaillierten Unterlagen finden Sie unter den News.

                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                          Bauherrschaft: Regula & Ralph Schmid, Inner Glas 16, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Inner Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5 / Parzelle Nr. 190, Geb. Nr. 93-C. Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone 2.

                                                                                          Auflagefrist: von 30. Mai bis 18. Juni 2024.

                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                          Schulverband Oberheinzenberg - Verbandsversammlung

                                                                                          Die nächste Verbandsversammlung findet am Dienstag, 18. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schuhaus Flerden statt. 

                                                                                          Traktanden:

                                                                                          1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzählern
                                                                                          2. *Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 (kann auf der  www.schuleflerden.ch eingesehen werden.) 
                                                                                          3. Budget Schuljahr 2024/25
                                                                                          4. Betriebsordnung (Änderung)
                                                                                          5. Wahlen Schulrat (Demission Regula Schmid & Ruth Beeli)
                                                                                            - Wahl Gemeindevertretung Tschappina
                                                                                            - Wahl Präsidium
                                                                                          6. Informationen
                                                                                          7. Varia


                                                                                              Pöschtli vom 23. Mai 2024

                                                                                              Sanierung Maitlatobel-Brücke

                                                                                              Die Bauarbeiten an der Maitlatobel-Brücke beim Sunnaheim startet am Dienstag, 21. Mai 2024. Die Brücke ist während der Bauphase von ca. 5 Wochen für sämtliche Fahrzeuge gesperrt. Für die Fussgänger und den Viehtrieb wird eine Ersatzbrücke erstellt. Die Zufahrt zum Chrüzstutz & Töbali ist über Obertschappina jederzeit möglich.
                                                                                              Wir bitten um Verständnis.

                                                                                               Der Gemeindevorstand

                                                                                                  Pöschtli vom 25. April 2024

                                                                                                  Kanzleimitteilung

                                                                                                  Vom 26. April bis 3. Mai 2024  bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
                                                                                                  Die Gemeindekanzlei

                                                                                                      Pöschtli vom 18. April 2024

                                                                                                      Gemeindeversammlung
                                                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt.   Die Traktandenliste folgt.
                                                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                                                          Pöschtli vom 11. April 2024

                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                          Bauherrschaft:   Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina.   Bauprojekt:  Rückbau Kleinviehstall.   Baugespann:  entfällt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25-C.   Zone:  Dorfzone.

                                                                                                          Auflagefrist:  von 11. April bis 30. April 2024.

                                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                              Pöschtli vom 04. April 2024

                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                              Bauherrschaft:   Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hùs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D.   Bauprojekt:  Umbau / Restaurierung Wohnhaus.   Baugespann:  Prifilie sind gestellt.  Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 110, Geb. Nr. 26.   Zone:   Dorfzone.

                                                                                                              Auflagefrist:  von 04. April bis 23. April 2024.

                                                                                                              Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                  Pöschtli vom 28. März 2024

                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                  Bauherrschaft:   Hasensprung Solar GmbH, Hasensprungstrasse 5, 7430 Thusis.   Baugespann:  Baustandort: Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone. 

                                                                                                                  Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt:  Sanierung Einfamilienhaus.   Baugespann:  Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25.   Zone:  Dorfzone.

                                                                                                                  Auflagefrist:  von 28. März bis 16. April 2024.

                                                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                      Pöschtli vom 21. März 2024

                                                                                                                      Zivilstandsnachrichten

                                                                                                                      Todesfall: Allemann Martha geb. Gartmann, von Tschappina GR, gestorben am 16. März 2024 in Thusis.

                                                                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                      Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis

                                                                                                                      Vom 1. bis 30. April 2024 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.

                                                                                                                      Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.

                                                                                                                          Pöschtli vom 14. März 2024

                                                                                                                          Zivilstandsnachrichten
                                                                                                                          Todesfall: Hänni Richard, von Safien GR, gestorben am 5. März 2024 in Thusis.

                                                                                                                          Die Gemeindekanzlei


                                                                                                                          Schule Flerden
                                                                                                                          Die Schule Flerden lädt alle Interessierten zum «Kaffee Spezial» ein. Zu sehen sind drei verschiedene Darbietungen, welche jeweils gleichzeitig um 16.30 Uhr, 17.15 Uhr und um 18 Uhr stattfinden. Zwischendurch könne Sie sich im Schulhauskaffee verpflegen und die Projektausstellung bewundern.

                                                                                                                              Pöschtli vom 22. Februar 2024

                                                                                                                              Zivilstandsnachrichten

                                                                                                                              Geburt: Bigna Arpagaus, Tochter von Regula und Patrick Arpagaus, geboren am 10. Februar 2024 in Ilanz.

                                                                                                                              Gemeindekanzlei

                                                                                                                                  Pöschtli vom 15. Februar 2024

                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                  Bauherrschaft: Regula & Patrick Arpagaus, Bruneir 10, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Bruneir, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 542, Geb. Nr. 62-A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone.

                                                                                                                                  Auflagefrist: von 15. Februar bis 5. März 2024.

                                                                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                      Pöschtli vom 18. Januar 2024

                                                                                                                                      Baugesuch
                                                                                                                                      Bauherrschaft: Katharina & Urs Hänni, Usser Glas 16, 7428 Tschappina.  Vertreter: Ruva Holzbau, Burga Schoch, Kantonsstrasse 3, 7240 Küblis. Bauprojekt:  Neubau Einfamilienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt.   Baustandort:  Usser Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 4 / Parzelle Nr. 757.   Zone: Dorfzone.   Auflagefrist:    von 18. Januar bis 06. Februar 2024.
                                                                                                                                      Planauflage:    Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
                                                                                                                                      Einsprachen:   Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 
                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                          Pöschtli vom 11. Januar 2024

                                                                                                                                          Hundemarken
                                                                                                                                          Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2024 keinen Hund mehr halten, bitte bis zum 31. Januar 2024 auf der Gemeindekanzlei melden.
                                                                                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                          Brenn- und Nutzholzbestellung
                                                                                                                                          Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2024 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.


                                                                                                                                          Anmeldungen Alpsömmerung 2024 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
                                                                                                                                          Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2024 an Stefan Föhn zu richten.

                                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                          Einladung zur Verbandsversammlung

                                                                                                                                          Datum: 29. Januar 2024
                                                                                                                                          Zeit: 20.15 Uhr
                                                                                                                                          Wo: Gemeindesaal Tschappina

                                                                                                                                          Traktanden:
                                                                                                                                          1.Begrüssung und Wahl von zwei Stimmenzählern
                                                                                                                                          2.Protokoll der letzten Versammlung
                                                                                                                                          3.Rechnung 2023 und Revisorenbericht
                                                                                                                                          4.Budget 2024
                                                                                                                                          5.Verschiedenes

                                                                                                                                          Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 4 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                          Feuerwehrverband Oberheinzenberg

                                                                                                                                              Pöschtli vom 21. Dezember 2023

                                                                                                                                              Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. November 2023

                                                                                                                                              Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                                                                                                                              Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 20. Januar 2024.

                                                                                                                                              Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr

                                                                                                                                              Donnerstag, 21. und 28. Dezember 2023 und am 4. Januar 2024 von 9 – 11 und von 13.30 – 15.30 Uhr. Am Dienstag, 26. Dezember und 2. Januar 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen.

                                                                                                                                              Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.

                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                              Grundbuchanlage Tschappina

                                                                                                                                              (Öffentliche Auflage des bereinigten Grundbuchs)

                                                                                                                                               Das bereinigte Grundbuch über die Grundstücke des ganzen Gemeindegebiets Tschappina (Pläne für das Grundbuch Nrn. 1 bis 12, 5153 und 5155) ist im Sinne von Art. 147b Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (BR 210.100) in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (BR 217.100) vom           21. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 beim Grundbuchamt Thusis öffentlich aufgelegt.

                                                                                                                                               Einsichtnahmen in das bereinigte Grundbuch beim Grundbuchamt Thusis können auf Voran-meldung erfolgen (Tel. Nr. 081 650 07 50, E-Mail: info@gba-thusis.ch).

                                                                                                                                               Allfällige Einsprachen gegen das bereinigte Grundbuch sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Grundbuchamt Thusis, Alte Strasse 3, 7430 Thusis, einzureichen.

                                                                                                                                               Grundbuchamt Thusis, Christian Bürkli, Grundbuchverwalter

                                                                                                                                              Öffentliche Auflage Wasserbauprojekt Verbauung Meitlatobelbach, Gemeinde Tschappina

                                                                                                                                              Auflageprojekt Nr. 512.1-G vom Oktober 2023

                                                                                                                                              1.Ort und Frist der Auflage

                                                                                                                                              Die Projektakten liegen vom 22. Dezember 2023 bis 22. Januar 2024 auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428/ Tschappina, sowie beim Tiefbauamt Graubünden, Loëstrasse 17, 7000 Chur, zur Einsicht auf (Art. 11 des kantonalen Wasserbaugesetzes; KWBG, BR 807.700). Sie können während der Dauer der Auflage auch unter www.tiefbau-amt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.

                                                                                                                                              2.Gesuch um spezialgesetzliche Bewilligungen

                                                                                                                                              Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:

                                                                                                                                              • Gesuch um Bewilligung für das Einleiten oder Versickern lassen von behandeltem, verschmutztem Abwasser nach Art. 7 Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes.
                                                                                                                                              • Gesuch um Bewilligung für die Erstellung von standortgebundenen, im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung.
                                                                                                                                              • Gesuch um fischereirechtliche Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer nach Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei.
                                                                                                                                              • Rodungsgesuch nach Art. 5 des Bundesgesetzes über den Wald.

                                                                                                                                              3.Verfügungsbeschränkung

                                                                                                                                              Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.

                                                                                                                                              4.Einsprachen

                                                                                                                                              4.1Legitimation

                                                                                                                                              Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

                                                                                                                                              4.2Einwendungen

                                                                                                                                              Es können geltend gemacht werden:

                                                                                                                                              a) Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;

                                                                                                                                              b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.

                                                                                                                                              4.3 Frist und Adressat

                                                                                                                                              Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur einzureichen.

                                                                                                                                              Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV, BR 803.110) zu beachten.

                                                                                                                                              Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden

                                                                                                                                              Die Vorsteherin: Dr. Carmelia Maissen, Regierungsrätin

                                                                                                                                                  Gemeinde
                                                                                                                                                  Tschappina 

                                                                                                                                                  Öffnungszeiten  Kanzlei
                                                                                                                                                  Schalter:  
                                                                                                                                                  Di., 13.30–15.30 Uhr
                                                                                                                                                  Büro in der Regel:  
                                                                                                                                                  Di. und  Do.,  9–11 Uhr
                                                                                                                                                  und 13.30–15.30 Uhr

                                                                                                                                                  Kontakt
                                                                                                                                                  Gemeinde Tschappina
                                                                                                                                                  Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
                                                                                                                                                  Telefon  081 651 59 56
                                                                                                                                                  gemeinde@tschappina.ch