Gemeinde
Tschappina
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Auflagefrist bis 22. Juli 2022.
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt vom 01. Juli bis 15. Juli 2022 in folge Ferienabwesenheit geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder an die Gemeindekanzlei in Masein.
Baugesuch
Bauherrschaft: Beat Lüscher, Schönenboden 17, 8852 Altendorf Vertreter: Lucchinetti Haustechnik GmbH, Hauptstrasse 30, 7432 Zillis Bauprojekt: Ersatz Heizungsanlage mit Neubau Rauchrohr und Leitungsinstallationen. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 1, Parzelle Nr. 354 Geb. Nr. 43V Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 09. bis 28. Juni 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 10. Juni 2022 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Februar 2022
3.* Jahresrechnung 2021 und Revisionsbericht
4. Verschiedenes und Umfrage
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Christian Bühler, Gässli 2, 7428 Tschappina Vertreter: Hasensprung Solar GmbH, Hasensprungstrasse 5, 7430 Thusis Bauprojekt: Erstellung Solaranlage auf Fassade und Dach. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 119 Geb. Nr. 14A Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 19. Mai bis 7. Juni 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Freitag, 10. Juni 2022 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina Bauprojekt: Erstellung Schauobjekt Stollenelemente. Baustandort: Brandegga, 7428 Tschappina Plan Nr. 5153 Parzelle Nr. 646 Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 05. Mai bis 24. Mai 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei ist am Dienstag, 10. Mai 2022 von 9 bis 11 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag, 12. Mai 2022, bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 11. Mai von 9 - 11 Uhr geöffnet.
Die Gemeindekanzlei
Kanzleimitteilung
Vom 02. Mai bis 08. Mai 2022 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Auslauf Federvieh
Der freie Auslauf von Hühnern, Enten, Gänsen und übrigem Federvieh ist ab 15. Mai 2022 bis 15. September 2022 untersagt. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand
Obligatorische Bundesübungen 2022
Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 14. Mai 2022 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, 13. August 2022 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. Den militärischen Leistungsausweis und ein persönliches Ausweisdokument (ID, Führerschein) vorweisen.
Die Gemeindekanzlei
Kanzleimitteilung
Vom 02. Mai bis 08. Mai 2022 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
BAB - Baugesuch
Bauherrschaft: Daniela Walliser, Domleschgerstrasse 10, 7411 Sils i.D. Vertreter: Johann Ulrich von Blumenthal, Bahnhofstrasse 17, 7415 Rodels Bauprojekt: Erweiterung Dachgeschoss. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Parzelle Nr. 498, Geb. Nr. 68C. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 21. April bis 10. Mai 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis
Vom 1. bis 30. April 2022 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.
Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular.
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch
Bauherrschaft: Regula & Ralph Schmid, Inner Glas 16, 7428 Tschappina Vertreter: Peter Salzgeber, Felsenhof, 7243 Pany Bauprojekt: Umbau Hobbyraum. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Parzelle Nr. 190, Geb. Nr. 93. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 07. bis 26. April 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 21. Februar 2022
Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Februar 2022 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert bis 22. April 2022.
Der Gemeindevorstand
Unterhalt Gemeindestrassen
Die Gemeinde Tschappina sucht einen Werkarbeiter, für den Strassenunterhalt auf dem gesamten Gemeindegebiet Tschappina. Der Strassenunterhalt beinhaltet vor allem die Reinigung der Querabschläge vor und nach starken Regenfällen und auffüllen von kleineren Schlaglöchern.
Die Arbeiten werden per 01. April 2022 vergeben. Offerten sind bis am 18. März 2022 an den Gemeindevorstand einzureichen.
Der Gemeindevorstand
BAB-Gesuch
Bauherrschaft: Markus Balzer, Wingert 7, 7408 Cazis Bauprojekt: Neubau Geräteschopf. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Parzelle Nr. 531, Geb. Nr. 63J, Bruneir. Zone: Landwirtschaftszone.
Bauherrschaft: Alpgenossenschaft Lüsch, Jürg Liver, Soldadis 1, 7426 Flerden Vertreter: Hanspeter Buchli, Ringstrasse 90, 7000 Chur Bauprojekt: Erweiterung und Umbau Alphütte mit Sennerei. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Parzelle Nr. 646, Geb. Nr. 310-B, Alp Lüsch. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 03. März bis 22. März 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 01. März 2022 geschlossen. Am Donnerstag, 03. März ist die Kanzlei von 9.00 – 11.00 und 13.30 – 15.30 Uhr besetzt.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder an die Gemeindekanzlei in Masein.
Unterhalt Gemeindestrassen
Die Gemeinde Tschappina sucht einen Werkarbeiter, für den Strassenunterhalt auf dem gesamten Gemeindegebiet Tschappina. Der Strassenunterhalt beinhaltet vor allem die Reinigung der Querabschläge vor und nach starken Regenfällen und auffüllen von kleineren Schlaglöchern.
Die Arbeiten werden per 01. April 2022 vergeben. Offerten sind bis am 18. März 2022 an den Gemeindevorstand einzureichen.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 21. Februar 2022 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt. Die Traktandenliste kann hier heruntergeladen werden.
Der Gemeindevorstand
Eidgenössische Abstimmungen vom 13. Februar 2022
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 13. Februar 2022, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
Sirenentests Mittwoch 2. Februar 2022
Am Mittwoch, 2. Februar 2022 finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
1. Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.
Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
2. Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
3. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für
Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender,
Seiten 680 und 681.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
DIe Nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Montag, 21. Febuar 2022, um 20.15 Uhr im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand
Anmeldungen Alpsömmerung 2022 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2022 an Stefan Föhn zu richten.
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2022 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Mofa Vignetten 2022
Die Mofavignetten können ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Fahrzeugausweis ist vorzuweisen.
Hundemarken
Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2022 keinen Hund mehr halten, bitten bis zum 31. Januar 2022 auf der Gemeindekanzlei melden.
Die Gemeindekanzlei
Die Gemeindekanzlei ist über Neujahr wie folgt geöffnet
Dienstag, 28. Dezember von 9.00 – 11.00 und von 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember von 9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag, 04. Januar von 9.00 – 11.00 und von 13.30 – 15.30 Uhr
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand und die Gemeindekanzlei
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 18. November 2021
Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2021 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 15. Januar 2022.
Der Gemeindevorstand
Eidgenössische Abstimmungen vom 28. November 2021
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 28. November 2021, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2021 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2021 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2022 vergütet.
Der Gemeindevorstand
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2021 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2021 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2022 vergütet.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 18. November 2021 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2021
3. Naturpark Beverin - Parkvertrag 2023 - 2032
4. Stromversorgung Glas - Abtretung an EWZ
5. Budget 2022
6. Steuerfuss 2022
5. Ordentliche Wahlen
a) Gemeindepräsident
b) Wald-, Land-, Alpwirtschaftsvorsteher
6. Ersatzwahlen der GPK (Demissionen)
7. Verschiedenes und Umfrage
Der Gemeindevorstand
Zivilstandsnachrichten
Geburt: Noah Karl Allemann und Elia Luzi Allemann, Söhne von Leila Eugster und Rico Allemann,
geboren am 07. Oktober 2021 in Chur.
Die Gemeindekanzlei
Kanzleimitteilung
Vom 08. Oktober bis 25. Oktober 2021 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Donnerstag, 18. November 2021, um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt.
Aufgrund ausserordentlicher Demissionen der GPK können Wahlvorschläge beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Die Traktandenliste folgt.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2021 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 08. Oktober bis 25. Oktober 2021 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch
Bauherrschaft: Fritz Eberli und Jürg Battaglia, Husguot 8, 7428 Tschappina Bauprojekt: Einbau Garage in Wohnhaus. Baustandort: 7428 Tschappina, Parzelle Nr. 35, Geb. Nr. 60B, Husguot. Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 13. Mai bis 02. Juni 2021. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Eva Knöpfel und Kornelius Hug Bauprojekt: Umbau bestehender Eingang Vorbau. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Parzelle Nr. 219, Geb. Nr. 43, Chrüz. Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 06. bis 26. Mai 2021. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Auslauf Federvieh
Der freie Auslauf von Hühnern, Enten, Gänsen und übrigem Federvieh ist ab 15. Mai 2021 bis 15. September 2021 untersagt. Wir bitten um Kenntnisnahme
Der Gemeindevorstand
Obligatorische Bundesübungen 2021
Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 15. Mai 2021 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, 14. August 2021 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. Den militärischen Leistungsausweis und ein persönliches Ausweisdokument (ID, Führerschein) vorweisen.
Die Gemeindekanzlei
Kanzleimitteilung neue Öffnungszeiten
Die Gemeindekanzlei wird die nächsten Monate jeweils nur am Dienstagnachmittag von 13.30 – 15.30 Uhr besetzt sein. Mails werden regelmässig bearbeitet.
In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder an die Gemeindekanzlei in Masein.
Zivilstandsnachrichten
Eheschliessung: Am 16. April 2021 Rebekka Bühler geb. Wyss von Landiswil BE und Christian Bühler von Tschappina GR.
Die Gemeindekanzlei
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Freitag, 04. Juni 2021, um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand
Bauherrschaft: Christian Bühler, Gässli 2, 7428 Tschappina Bauprojekt: Sanierung & erweiterung Maiensässhütte inkl. Erneuerung Photovoltaikanlage. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan Nr. 10, Parzelle Nr. 443, Geb. Nr. 125 & 125-A, in da Bergen. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 25. März bis 13. April 2021. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung bei dem Gemeindepräsidenten.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Bauherrschaft: Bruno Pirovino, Via Quadreas 47a, 7013 Domat Ems. Bauprojekt: Anbau Geräteraum. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan Nr. 10, Parzelle Nr. 727, Geb. Nr. 117, Laub/Obergmeind. Zone: Landwirtschaftszone / Wintersportzone.
Bauherrschaft: Simon & Heidi Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina Bauprojekt: Erweiterung Wohnraum im bestehenden Stall gegen Innen. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan Nr. 8, Parzelle Nr. 395, Geb. Nr. 94, Gädemli. Zone: Landwirtschaftszone.
Bauherrschaft: Hans & Fränzi Götschi, Felsenrainstrasse 7a, 7732 Wollerau Bauprojekt: Wärmetechnische Sanierung Fassade und Dach. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan Nr. 1, Parzelle Nr. 88, Geb. Nr. 58, Töbali. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 25. Februar bis 16. März 2021. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung bei dem Gemeindepräsidenten.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Erneuerung Güterstrassennetz Flerden und Tschappina
Öffentliche Auflage des Auflageprojekts
Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) werden nachste-hende Akten öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:
- Technischer Bericht
- Projektplan Strassenbau, 1:5000
- Normalprofile, 1:50
- Beizugsgebiet, 1:5000
- Verzeichnis der Grundeigentümer
Zur Orientierung:
- Ausschnitt aus der Landeskarte, 1:25 000
- Bestandesaufnahme, 1:5000
- Gebäudenutzung, 1:5000
- Nutzung und Eignung, 1:5000
- Parzellenverzeichnis
- Bewirtschaftung und Wirtschaftszentren, 1:5000
- Grundsätze der Restkostenverteilung, 1:5000
- Grundsätze der Restkostenverteilung
- Fotodokumentation
Auflageort:
Die Auflageakten können unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 081 651 42 52) auf der Ge-meindekanzlei der Gemeinde Flerden, Heinzenbergstrasse 15, 7426 Flerden, eingesehen werden.
Infolge der aktuellen Corona-Situation werden die Auflageakten ebenfalls unter der Home-page der Cavigelli Ingenieure AG, Ilanz, unter
https://www.cavigelli.ch/dienstleistungen/oeffentliche-auflagen/ veröffentlicht.
Auflagedauer:
von Freitag, 26. Februar bis Montag, 29. März 2021, Montag bis Freitag, nach telefonischer Vereinbarung
Auskünfte:
Der ausführende Ingenieur, Kurt Vieli, Cavigelli Ingenieure AG, Ilanz, steht Ihnen telefonisch (Tel. 081 920 09 20) oder per E-Mail (info@cavigelli.ch) zur Verfügung.
Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie den betroffenen
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Gemeinden und die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen, sofern und soweit ihnen auch die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offensteht.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 29. März 2021 (Post-stempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 25.01.2021 wird für 30 Tage bis am 10.03.2021 publiziert. Einsprachen sind bis am 10.03.2021 möglich. Danach gilt das Protokoll als genehmigt.
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Versammlung des Feuerwehrverbandes behandelt.
Protokoll Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Sirenentests Mittwoch 3. Februar 2021
Am Mittwoch, 3. Februar 2021 finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
Hundemarken
Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2021 keinen Hund mehr halten, bitten bis zum 31. Januar 2021 auf der Gemeindekanzlei melden.
Mofa Vignetten 2021
Die Mofavignetten können ab sofort bei der Gemeindekanzlei für Fr. 43.— bezogen werden. Der Fahrzeugausweis ist vorzuweisen.
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2021 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Anmeldungen Alpsömmerung 2021 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2020 an Stefan Föhn zu richten.
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei ist über Weihnachten und Neujahr wie folgt geöffnet
Donnerstag, 24. Dezember von 9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag, 29. Dezember von 9.00 – 11.00 und von 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag, 31. Dezember von 9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag, 05. Januar von 9.00 – 11.00 und von 13.30 – 15.30 Uhr
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Guten im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand
Prokokollauflage Gemeindeversammlung vom 25. November 2020
Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll kann hier heruntergeladen werden.
Die Auflagefrist dauert bis 23. Januar 2021
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch