Gemeinde
Tschappina
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 9. Februar 2025
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 9. Februar 2025, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-A. Zone: Landwirtschaftszone.
Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-D. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 30. Januar bis 18. Februar 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Nächste Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt Fr. 80.— für den ersten Hund und Fr. 200.— für jeden weiteren Hund, der im selben Haushalt gehalten wird. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2025 keinen Hund mehr halten, werden gebeten, sich bis zum 28. Januar 2025 bei der Gemeindekanzlei zu melden.
Die Gemeindekanzlei
Anmeldungen Alpsömmerung 2025 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2025 an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2025 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Vertreter: Baufachvorsteher Köbi Kessler, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Neubau Kinder- und Erlebnis-Spielplatz. Baugespann: erstellt. Baustandort: Saga, Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 105. Zone: ZÖBA.
Auflagefrist: vom 9. Januar bis 28. Januar 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Einladung zur Verbandsversammlung
Datum: 27. Januar 2025
Zeit: 20.15 Uhr
Wo: Gemeindesaal Urmein
Traktanden:
Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 5 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr
Donnerstag, 19. Dezember von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr
Dienstag, 24. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
Donnerstag, 26. Dezember geschlossen
Dienstag, 31. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
Donnerstag, 02. Januar geschlossen
Dienstag, 07. Januar von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand und die Gemeindekanzlei
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 18. Januar 2025.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage der Tourismus Verbandsversammlung vom 26. November 2024
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 kann hier heruntergeladen auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Auflagefrist bis 09. Januar 2025.
Der Tourismusverband Oberheinzenberg
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Willi Scheuble, Caschneras 21, 7426 Flerden. Eigentümer: Bruchalpgenossenschaft, Baria 3, 7426 Flerden Bauprojekt: Aufstellen einer Informationstafel. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Glaspass, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5153 / Parzelle Nr. 648. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 28. November bis 17. Dezember 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2024
Im Januar 2025 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der Steuerperiode 2023 stark verändert, kann beim Steueramt Tschappina eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 beantragt werden.
Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2024 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2024 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Einreichefrist bis spätestens 15. Dezember 2024
Steueramt Tschappina
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 24. November 2024
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 24. November 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2024 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2024 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder von unserer Homepage www.tschappina.ch heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2025 vergütet.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Rebekka & Christian Bühler-Wyss, Gässli 2, 7428 Tschappina. Vertreter: LBA Architekturbüro, Malinweg 1, 7203 Trimmis. Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Mülibüel, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 737. Zone: Dorferweiterungszone.
Auflagefrist: vom 07. bis 26. November 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Einladung zur Verbandsversammlung, Dienstag, 26. November 2024 - 20.15 Uhr im Schulhaus Tschappina
Traktanden:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der letzten Verbandsversammlung vom 24.10.2023
3. Jahresbericht Präsident
4. Jahresrechnung 2023 und Revisorenbericht
5. Kreditantrag Fr. 50'000.00 für WC Anlage in Obertschappina
6. Budget 2025
7. Verschiedenes
Nach der Versammlung sind alle zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Dazu gibt es Unterhaltung mit «Folklore vom Heinzenberg» (Gilgia Allemann und Köbi Kessler).
Freundlich ladet ein
Vorstand Tourismusverband Oberheinzenberg
Kanzleimitteilung
Am Donnerstag, 14. November 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2024 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 4. bis 21. Oktober 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch
Bauherrschaft: Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hûs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D. Bauprojekt: Neubau Zufahrtsstasse. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 & 115. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: vom 26. September bis 15. Oktober 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 24. September 2024 geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 25. September 2024 von 9 – 11 Uhr und 13.30 – 15.30 geöffnet.
Die Gemeindekanzlei
Abstimmungen vom 22. September 2024
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei: Sonntag, 22. September 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Jakob Schumacher, Paschget 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Zweckänderung. Baugespann: entfällt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 489, Geb. Nr. 118A. Zone: Landwirtschaftszone / Wintersportzone.
Auflagefrist: von 12. September bis 1. Oktober 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Neuverpachtung Alp Parpeina
Ende 2024 läuft der Pachtvertrag mit den bisherigen Pächtern der Alp Parpeina ab. Pachtinteressierte melden sich bitte schriftlich bis 15. Oktober 2024 beim Alp- und Landwirtschaftsvorsteher, Stefan Föhn.
Die Gemeindekanzlei
Zivilstandsnachrichten
Todesfall: Blumer Fridolin, von Glarus Süd GL, gestorben am 31. Juli 2024 in Tschappina.
Die Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Andreas Bühler, Börtli 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Erhöhung Abgrenzungsmauer der Hofdüngeranlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 129, Geb. Nr. 27C. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 27. Juli bis 13. August 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 17. August 2024.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Chaudray 4, 1020 Renens. Vertreter: Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauprojekt: Umbau / Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Chalberweid, 7428 Tschappina, Plan Nr. 6 / Parzelle Nr. 262, KWZ Mast Nr. 222. Zone: Landwirtschaftszone, Quellschutzzone, Wintersportzone.
Auflagefrist: von 20. Juni bis 9. Juli 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baubewilligung mit UVP
Pistenkorrektur (Geländekorrekturen Looping, Rennpiste und Älplibüel) Skigebiet Tschappina Heinzenberg – Gemeinde Tschappina
Am 13.6.2024 hat die Baubehörde der Gemeinde Tschappina das Baugesuch der Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG für drei Postenkorrekturen bewilligt. Die Baubewilligung der Gemeinde, die BAB-Bewilligung des Amtes für Raumentwicklung, der Umweltverträglichkeitsbericht vom 8. März 2024 und der Beurteilungsbericht nach Art. 8 KVUVP des Amtes für Natur und Umwelt vom 24. April 2024 liegen ab heutigem Publikationsdatum währen 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. (Bekanntgabe gemäss Art. 20 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988, UVPV).
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 172, Geb. Nr. 65A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 173, Geb. Nr. 66A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.
Auflagefrist: von 13. Juni bis 2. Juli 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 9. Juni 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Schneeräumung Gemeindestrassen
Schneeräumung mit gemeindeeigener Schneefräse
Strassensplittung Gemeindestrassen
Die Arbeitsvergabe erfolgt für 5 Jahre, d.h. ab Winter 2024/25 bis und mit Winter 2029/30. Offerten sind bis 15. Juli 2024 mit dem offiziellen Offert-Formular an den Gemeindevorstand einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Website der Gemeinde Tschappina heruntergeladen werden.
Baugesuch
Bauherrschaft: Matthias Allemann, Lote71, Seccion C, 3361 Guarani, Misiones, Argentina. Bauprojekt: Verschiebung Aussenwand gegen Innen. Baugespann: entfällt. Baustandort: Sunnaheim 7, 7428 Tschappina, Plan Nr. 1, Parzelle Nr. 96 Geb. Nr. 17a. Zone: ZöBA.
Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung Einfamilienhaus Projektänderung. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 Geb. Nr. 25. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: vom 6. bis 25. Juni 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen finden Sie unter den News.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Regula & Ralph Schmid, Inner Glas 16, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Inner Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5 / Parzelle Nr. 190, Geb. Nr. 93-C. Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone 2.
Auflagefrist: von 30. Mai bis 18. Juni 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Schulverband Oberheinzenberg - Verbandsversammlung
Die nächste Verbandsversammlung findet am Dienstag, 18. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schuhaus Flerden statt.
Traktanden:
Sanierung Maitlatobel-Brücke
Die Bauarbeiten an der Maitlatobel-Brücke beim Sunnaheim startet am Dienstag, 21. Mai 2024. Die Brücke ist während der Bauphase von ca. 5 Wochen für sämtliche Fahrzeuge gesperrt. Für die Fussgänger und den Viehtrieb wird eine Ersatzbrücke erstellt. Die Zufahrt zum Chrüzstutz & Töbali ist über Obertschappina jederzeit möglich.
Wir bitten um Verständnis.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 26. April bis 3. Mai 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch
Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Rückbau Kleinviehstall. Baugespann: entfällt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25-C. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 11. April bis 30. April 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hùs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D. Bauprojekt: Umbau / Restaurierung Wohnhaus. Baugespann: Prifilie sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 110, Geb. Nr. 26. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 04. April bis 23. April 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Hasensprung Solar GmbH, Hasensprungstrasse 5, 7430 Thusis. Baugespann: Baustandort: Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone.
Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung Einfamilienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 28. März bis 16. April 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Zivilstandsnachrichten
Todesfall: Allemann Martha geb. Gartmann, von Tschappina GR, gestorben am 16. März 2024 in Thusis.
Die Gemeindekanzlei
Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis
Vom 1. bis 30. April 2024 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.
Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.
Zivilstandsnachrichten
Todesfall: Hänni Richard, von Safien GR, gestorben am 5. März 2024 in Thusis.
Die Gemeindekanzlei
Schule Flerden
Die Schule Flerden lädt alle Interessierten zum «Kaffee Spezial» ein. Zu sehen sind drei verschiedene Darbietungen, welche jeweils gleichzeitig um 16.30 Uhr, 17.15 Uhr und um 18 Uhr stattfinden. Zwischendurch könne Sie sich im Schulhauskaffee verpflegen und die Projektausstellung bewundern.
Zivilstandsnachrichten
Geburt: Bigna Arpagaus, Tochter von Regula und Patrick Arpagaus, geboren am 10. Februar 2024 in Ilanz.
Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Regula & Patrick Arpagaus, Bruneir 10, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Bruneir, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 542, Geb. Nr. 62-A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone.
Auflagefrist: von 15. Februar bis 5. März 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Katharina & Urs Hänni, Usser Glas 16, 7428 Tschappina. Vertreter: Ruva Holzbau, Burga Schoch, Kantonsstrasse 3, 7240 Küblis. Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Usser Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 4 / Parzelle Nr. 757. Zone: Dorfzone. Auflagefrist: von 18. Januar bis 06. Februar 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Hundemarken
Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2024 keinen Hund mehr halten, bitte bis zum 31. Januar 2024 auf der Gemeindekanzlei melden.
Die Gemeindekanzlei
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2024 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Anmeldungen Alpsömmerung 2024 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2024 an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Einladung zur Verbandsversammlung
Datum: 29. Januar 2024
Zeit: 20.15 Uhr
Wo: Gemeindesaal Tschappina
Traktanden:
1.Begrüssung und Wahl von zwei Stimmenzählern
2.Protokoll der letzten Versammlung
3.Rechnung 2023 und Revisorenbericht
4.Budget 2024
5.Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 4 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. November 2023
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 20. Januar 2024.
Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr
Donnerstag, 21. und 28. Dezember 2023 und am 4. Januar 2024 von 9 – 11 und von 13.30 – 15.30 Uhr. Am Dienstag, 26. Dezember und 2. Januar 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand
Grundbuchanlage Tschappina
(Öffentliche Auflage des bereinigten Grundbuchs)
Das bereinigte Grundbuch über die Grundstücke des ganzen Gemeindegebiets Tschappina (Pläne für das Grundbuch Nrn. 1 bis 12, 5153 und 5155) ist im Sinne von Art. 147b Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (BR 210.100) in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (BR 217.100) vom 21. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 beim Grundbuchamt Thusis öffentlich aufgelegt.
Einsichtnahmen in das bereinigte Grundbuch beim Grundbuchamt Thusis können auf Voran-meldung erfolgen (Tel. Nr. 081 650 07 50, E-Mail: info@gba-thusis.ch).
Allfällige Einsprachen gegen das bereinigte Grundbuch sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Grundbuchamt Thusis, Alte Strasse 3, 7430 Thusis, einzureichen.
Grundbuchamt Thusis, Christian Bürkli, Grundbuchverwalter
Öffentliche Auflage Wasserbauprojekt Verbauung Meitlatobelbach, Gemeinde Tschappina
Auflageprojekt Nr. 512.1-G vom Oktober 2023
1.Ort und Frist der Auflage
Die Projektakten liegen vom 22. Dezember 2023 bis 22. Januar 2024 auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428/ Tschappina, sowie beim Tiefbauamt Graubünden, Loëstrasse 17, 7000 Chur, zur Einsicht auf (Art. 11 des kantonalen Wasserbaugesetzes; KWBG, BR 807.700). Sie können während der Dauer der Auflage auch unter www.tiefbau-amt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.
2.Gesuch um spezialgesetzliche Bewilligungen
Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:
3.Verfügungsbeschränkung
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.
4.Einsprachen
4.1Legitimation
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
4.2Einwendungen
Es können geltend gemacht werden:
a) Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;
b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.
4.3 Frist und Adressat
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV, BR 803.110) zu beachten.
Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden
Die Vorsteherin: Dr. Carmelia Maissen, Regierungsrätin
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch