Gemeinde
Tschappina
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 24. September 2024 geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 25. September 2024 von 9 – 11 Uhr und 13.30 – 15.30 geöffnet.
Die Gemeindekanzlei
Abstimmungen vom 22. September 2024
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei: Sonntag, 22. September 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Jakob Schumacher, Paschget 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Zweckänderung. Baugespann: entfällt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 489, Geb. Nr. 118A. Zone: Landwirtschaftszone / Wintersportzone.
Auflagefrist: von 12. September bis 1. Oktober 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Neuverpachtung Alp Parpeina
Ende 2024 läuft der Pachtvertrag mit den bisherigen Pächtern der Alp Parpeina ab. Pachtinteressierte melden sich bitte schriftlich bis 15. Oktober 2024 beim Alp- und Landwirtschaftsvorsteher, Stefan Föhn.
Die Gemeindekanzlei
Zivilstandsnachrichten
Todesfall: Blumer Fridolin, von Glarus Süd GL, gestorben am 31. Juli 2024 in Tschappina.
Die Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Andreas Bühler, Börtli 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Erhöhung Abgrenzungsmauer der Hofdüngeranlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 129, Geb. Nr. 27C. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 27. Juli bis 13. August 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 17. August 2024.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Chaudray 4, 1020 Renens. Vertreter: Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauprojekt: Umbau / Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Chalberweid, 7428 Tschappina, Plan Nr. 6 / Parzelle Nr. 262, KWZ Mast Nr. 222. Zone: Landwirtschaftszone, Quellschutzzone, Wintersportzone.
Auflagefrist: von 20. Juni bis 9. Juli 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baubewilligung mit UVP
Pistenkorrektur (Geländekorrekturen Looping, Rennpiste und Älplibüel) Skigebiet Tschappina Heinzenberg – Gemeinde Tschappina
Am 13.6.2024 hat die Baubehörde der Gemeinde Tschappina das Baugesuch der Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG für drei Postenkorrekturen bewilligt. Die Baubewilligung der Gemeinde, die BAB-Bewilligung des Amtes für Raumentwicklung, der Umweltverträglichkeitsbericht vom 8. März 2024 und der Beurteilungsbericht nach Art. 8 KVUVP des Amtes für Natur und Umwelt vom 24. April 2024 liegen ab heutigem Publikationsdatum währen 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. (Bekanntgabe gemäss Art. 20 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988, UVPV).
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 172, Geb. Nr. 65A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 173, Geb. Nr. 66A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.
Auflagefrist: von 13. Juni bis 2. Juli 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 9. Juni 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Schneeräumung Gemeindestrassen
Schneeräumung mit gemeindeeigener Schneefräse
Strassensplittung Gemeindestrassen
Die Arbeitsvergabe erfolgt für 5 Jahre, d.h. ab Winter 2024/25 bis und mit Winter 2029/30. Offerten sind bis 15. Juli 2024 mit dem offiziellen Offert-Formular an den Gemeindevorstand einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Website der Gemeinde Tschappina heruntergeladen werden.
Baugesuch
Bauherrschaft: Matthias Allemann, Lote71, Seccion C, 3361 Guarani, Misiones, Argentina. Bauprojekt: Verschiebung Aussenwand gegen Innen. Baugespann: entfällt. Baustandort: Sunnaheim 7, 7428 Tschappina, Plan Nr. 1, Parzelle Nr. 96 Geb. Nr. 17a. Zone: ZöBA.
Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung Einfamilienhaus Projektänderung. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 Geb. Nr. 25. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: vom 6. bis 25. Juni 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen finden Sie unter den News.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Regula & Ralph Schmid, Inner Glas 16, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Inner Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5 / Parzelle Nr. 190, Geb. Nr. 93-C. Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone 2.
Auflagefrist: von 30. Mai bis 18. Juni 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Schulverband Oberheinzenberg - Verbandsversammlung
Die nächste Verbandsversammlung findet am Dienstag, 18. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schuhaus Flerden statt.
Traktanden:
Sanierung Maitlatobel-Brücke
Die Bauarbeiten an der Maitlatobel-Brücke beim Sunnaheim startet am Dienstag, 21. Mai 2024. Die Brücke ist während der Bauphase von ca. 5 Wochen für sämtliche Fahrzeuge gesperrt. Für die Fussgänger und den Viehtrieb wird eine Ersatzbrücke erstellt. Die Zufahrt zum Chrüzstutz & Töbali ist über Obertschappina jederzeit möglich.
Wir bitten um Verständnis.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 26. April bis 3. Mai 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch
Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Rückbau Kleinviehstall. Baugespann: entfällt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25-C. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 11. April bis 30. April 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hùs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D. Bauprojekt: Umbau / Restaurierung Wohnhaus. Baugespann: Prifilie sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 110, Geb. Nr. 26. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 04. April bis 23. April 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Hasensprung Solar GmbH, Hasensprungstrasse 5, 7430 Thusis. Baugespann: Baustandort: Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone.
Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung Einfamilienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 28. März bis 16. April 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Zivilstandsnachrichten
Todesfall: Allemann Martha geb. Gartmann, von Tschappina GR, gestorben am 16. März 2024 in Thusis.
Die Gemeindekanzlei
Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis
Vom 1. bis 30. April 2024 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.
Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.
Zivilstandsnachrichten
Todesfall: Hänni Richard, von Safien GR, gestorben am 5. März 2024 in Thusis.
Die Gemeindekanzlei
Schule Flerden
Die Schule Flerden lädt alle Interessierten zum «Kaffee Spezial» ein. Zu sehen sind drei verschiedene Darbietungen, welche jeweils gleichzeitig um 16.30 Uhr, 17.15 Uhr und um 18 Uhr stattfinden. Zwischendurch könne Sie sich im Schulhauskaffee verpflegen und die Projektausstellung bewundern.
Zivilstandsnachrichten
Geburt: Bigna Arpagaus, Tochter von Regula und Patrick Arpagaus, geboren am 10. Februar 2024 in Ilanz.
Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Regula & Patrick Arpagaus, Bruneir 10, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Bruneir, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 542, Geb. Nr. 62-A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone.
Auflagefrist: von 15. Februar bis 5. März 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Katharina & Urs Hänni, Usser Glas 16, 7428 Tschappina. Vertreter: Ruva Holzbau, Burga Schoch, Kantonsstrasse 3, 7240 Küblis. Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Usser Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 4 / Parzelle Nr. 757. Zone: Dorfzone. Auflagefrist: von 18. Januar bis 06. Februar 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Hundemarken
Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2024 keinen Hund mehr halten, bitte bis zum 31. Januar 2024 auf der Gemeindekanzlei melden.
Die Gemeindekanzlei
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2024 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Anmeldungen Alpsömmerung 2024 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2024 an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Einladung zur Verbandsversammlung
Datum: 29. Januar 2024
Zeit: 20.15 Uhr
Wo: Gemeindesaal Tschappina
Traktanden:
1.Begrüssung und Wahl von zwei Stimmenzählern
2.Protokoll der letzten Versammlung
3.Rechnung 2023 und Revisorenbericht
4.Budget 2024
5.Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 4 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. November 2023
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 20. Januar 2024.
Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr
Donnerstag, 21. und 28. Dezember 2023 und am 4. Januar 2024 von 9 – 11 und von 13.30 – 15.30 Uhr. Am Dienstag, 26. Dezember und 2. Januar 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand
Grundbuchanlage Tschappina
(Öffentliche Auflage des bereinigten Grundbuchs)
Das bereinigte Grundbuch über die Grundstücke des ganzen Gemeindegebiets Tschappina (Pläne für das Grundbuch Nrn. 1 bis 12, 5153 und 5155) ist im Sinne von Art. 147b Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (BR 210.100) in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (BR 217.100) vom 21. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 beim Grundbuchamt Thusis öffentlich aufgelegt.
Einsichtnahmen in das bereinigte Grundbuch beim Grundbuchamt Thusis können auf Voran-meldung erfolgen (Tel. Nr. 081 650 07 50, E-Mail: info@gba-thusis.ch).
Allfällige Einsprachen gegen das bereinigte Grundbuch sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Grundbuchamt Thusis, Alte Strasse 3, 7430 Thusis, einzureichen.
Grundbuchamt Thusis, Christian Bürkli, Grundbuchverwalter
Öffentliche Auflage Wasserbauprojekt Verbauung Meitlatobelbach, Gemeinde Tschappina
Auflageprojekt Nr. 512.1-G vom Oktober 2023
1.Ort und Frist der Auflage
Die Projektakten liegen vom 22. Dezember 2023 bis 22. Januar 2024 auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428/ Tschappina, sowie beim Tiefbauamt Graubünden, Loëstrasse 17, 7000 Chur, zur Einsicht auf (Art. 11 des kantonalen Wasserbaugesetzes; KWBG, BR 807.700). Sie können während der Dauer der Auflage auch unter www.tiefbau-amt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.
2.Gesuch um spezialgesetzliche Bewilligungen
Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:
3.Verfügungsbeschränkung
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.
4.Einsprachen
4.1Legitimation
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
4.2Einwendungen
Es können geltend gemacht werden:
a) Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;
b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.
4.3 Frist und Adressat
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV, BR 803.110) zu beachten.
Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden
Die Vorsteherin: Dr. Carmelia Maissen, Regierungsrätin
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 29. November 2023 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Informationsveranstaltung Spital Thusis
Am Montag, 20.11.2023 um 20.00 Uhr findet im Gemeindesaal Flerden eine Informationsveranstaltung über die aktuelle Lage des Spitals Thusis statt.
Dr. iur. Christian Rathgeb, Stiftungsratspräsident Gesundheit Mittelbünden und Reto Keller, Direktor Spital Thusis werden an diesem Abend über den finanziellen Stand des Spitals Thusis informieren und im Anschluss Fragen dazu beantworten.
Der Gemeindevorstand
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2023 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2023 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2024 vergütet.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage der Verbandsversammlung vom 24.10.2023
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 24.10.2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Auflagefrist bis 09. Dezember 2023.
Der Tourismusverband Oberheinzenberg
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Gianetta Trinkler & Jonas Boner, Genna Sut, 7426 Flerden. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Im Boden, 7428 Tschappina, Plan Nr. 8 / Parzelle Nr. 441, Geb. Nr. 34A-B. Zone: Landwirtschaftszone. Auflagefrist: von 26. Oktober bis 14. November 2023.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 29. November 2023, um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt.
Die Traktandenliste folgt.
Kanzleimitteilung
Vom 09. Oktober bis 20. Oktober 2023 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Abstimmungen vom 22. Oktober 2023
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 22. Oktober 2023, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2023 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Christian Bühler, Gässli 2, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 119, Geb. Nr. 14-A. Zone: Dorfzone. Auflagefrist: von 7. September bis 26. September 2023.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Doris Leuthold, Mattastrasse 46, 7270 Davos Platz Bauprojekt: Erweiterung Geräteraum Profile sind gestellt. Baustandort: Rüedisch Ställi / Bruneir, 7428 Tschappina, Plan 10, Parzelle Nr. 528 Geb. Nr. 63F, Zone: Landwirtschaftszone / Gefahrenzone 2.
Auflagefrist: von 31. August bis 19. September 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Aufhebung Feuerverbot
Das am 24.08.2023 publizierte Feuerverbot auf dem gesamten Gemeidegebiet wird per sofort aufgehoben.
Der Gemeindevorstand
Feuerverbot Stufe gross (rot) Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills erlaubt
Der Feuerwehrkommandant
Obligatorische Bundesübungen 2023
Die letzte obligatorische Bundesübung findet auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 19. August 2023 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis und ein persönliches Ausweisdokument (ID, Führerschein) vorweisen.
Die Gemeindekanzlei
Zivilstandsnachrichten
Eheschliessung:
02. August 2023 Ladina Rizzuti geb. Gartmann von Tschappina GR und Gianluca Rizzuti vom Domleschg GR.
Obligatorische Bundesübungen 2023
Die letzte obligatorische Bundesübung findet auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 19. August 2023 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis und ein persönliches Ausweisdokument (ID, Führerschein) vorweisen.
Die Gemeindekanzlei
Aufhebung Feuerverbot
Das am 13. Juli 2023 publizierte Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet wird per sofort aufgehoben.
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 08. August geschlossen. Am Donnerstag, 10. August 2023 ist die Gemeindekanzlei von 9 – 11 und 13.30 – 15.30 Uhr geöffnet.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Die Gemeindekanzlei
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind 17, 7428 Tschappina Bauprojekt: Geländekorrektur Älplibüel. Baustandort: Lüschalp, 7428 Tschappina, Plan 5153, Parzelle Nr. 646, Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Gefahrenzone 2, Quellschutzzone.
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind 17, 7428 Tschappina Bauprojekt: Geländekorrektur Rennpiste. Baustandort: Obergmeind/Lüschalp, 7428 Tschappina, Plan 5153, Parzelle Nr. 646, Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Gefahrenzone 2.
Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind 17, 7428 Tschappina Bauprojekt: Geländekorrektur Looping. Baustandort: Lüschalp, 7428 Tschappina, Plan 5153, Parzelle Nr. 646, Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Gefahrenzone 2, Quellschutzzone.
Auflagefrist: von 03. August bis 22. August 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Neuverpachtung Allmende
Für die Neuverpachtung der Allmende 2024-2029 bitten wir alle Interessenten sich schriftlich bis 15. August 2023 beim Landwirtschaftsvorsteher, Stefan Föhn, zu melden. Die Zuteilung findet zu einem späteren Zeitpunkt an einer gemeinsamen Versammlung statt.
Der Gemeindevorstand
Zivilstandsnachrichten
Todesfall
Kasper-Allemann Gertrud, von Klosters GR, gestorben am 18. Juli 2023 in Thusis.
Die Gemeindekanzlei
Feuerverbot Stufe gross (rot) Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills erlaubt
Der Feuerwehrkommandant
Baugesuch
Bauherrschaft: Isabella & Hans Gartmann, Chrüzstutz 26, 7428 Tschappina Bauprojekt: Vordach Terrassenausgang bei Ferienwohnung. Profile sind gestellt. Baustandort: Chrüzstutz 26, 7428 Tschappina, Plan 1, Parzelle Nr. 358, Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 13. Juli bis 01. August 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Regionalstrategie der Region Viamala
Die Region Viamala lädt zur öffentlichen Online-Mitwirkung bis Ende August 2023 ein.
Die Bevölkerung – also alle Einwohner*innen der Region Viamala und auch Zweitheimische – können die Zwischenresultate der Strategie kommentieren und hier auch neue, eigene Ideen einbringen.
Weitere Informationen und Link zur Diskussionsplattform finden Sie auf https://www.tschappina.ch/Publikationen/News/
Die Gemeindekanzlei
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 05. August 2023.
Der Gemeindevorstand
Entsorgung Deponie Sandegga
Ab sofort darf ausschliesslich Grüngut auf der Deponie Sandegga entsorgt werden. Altholz muss im Recycling Center Unterrealta oder in anderen Entsorgungsstellen abgegeben werden.
Der Gemeindevorstand
Ortsplanungsrevision
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Tschappina am 19. Juni 2023 beschlossene Ortsplanungsrevision statt.
Sämtliche Unterlagen finden Sie unter Publikationen News oder clicken Sie hier.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Gianetta Trinkler, Genna Sut 20, 7426 Flerden Bauprojekt: Aufstellen einer Hoftafel. Profile sind gestellt. Baustandort: im Boden, 7428 Tschappina, Plan 8, Parzelle Nr. 441, Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 29. Juni bis 18. Juli 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt am Donnerstag, 22. Juni 2023 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09)
Die Gemeindekanzlei
Abstimmungen vom 18. Juni 2023
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 18. Juni 2023, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 19. Juni 2023 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt. Die Traktandenliste kann hier heruntergeladen werden.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 18. Juni 2023
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 18. Juni 2023, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 19. Juni 2023 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt. Die Traktandenliste kann hier heruntergeladen werden.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Sabine Joerges, Obergmeind 2, 7428 Tschappina Bauprojekt: Thermische Solaranlage auf Garagendach. Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan 10, Parzelle Nr. 500 Geb. Nr. 68-D, Zone: Landwirtschaftszone/Wintersportzone.
Auflagefrist: von 01. bis 20. Juni 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Montag, 19. Juni 2023 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand.
Obligatorische Bundesübungen 2023
Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 13. Mai 2023 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, 19. August 2023 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. Den militärischen Leistungsausweis und ein persönliches Ausweisdokument (ID, Führerschein) vorweisen.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Alpgenossenschaft Lüsch, Jürg Liver, Soldadis, 7426 Flerden Vertreter: Hanspeter Buchli, Ringstrasse 90, 7000 Chur Bauprojekt: Projektänderung Umbau Alphütte Neubau Holzschopf/WC-Anlage. Profile sind gestellt. Baustandort: Lüschalp 6, 7428 Tschappina, Plan 5153, Parzelle Nr. 646 Geb. Nr. 310-B, Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 04. Mai bis 23. Mai 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Sabine Joerges, Obergmeind 2, 7428 Tschappina Vertreter: Johann Ulrich Blumenthal, Bahnhofstrasse 17, 7415 Rodels Bauprojekt: Neubau Maschinenunterstand. Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan 10, Parzelle Nr. 494 Geb. Nr. 68-A, Zone: Landwirtschaftszone / Wintersportzone.
Bauherrschaft: Monika & Stefan Tester, Bir Chircha 3, 7428 Tschappina Vertreter: Mark Holzbau AG, Reto Lippuner, Tur 6, 7412 Scharans Bauprojekt: Umbau Erdgeschoss in Garage und WC-Anlage. Profile sind gestellt. Baustandort: Obertschappina, Bir Chircha, 7428 Tschappina, Plan 1, Parzelle Nr. 6 Geb. Nr. 63A-A, Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 27. April bis 16. Mai 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Zivilstandsnachrichten
Geburt
Lars und Remo Allemann, Söhne von Leila und Rico Allemann, geboren am 14. April 2023 in Chur.
Kanzleimitteilung
Vom 24. April bis 07. Mai 2023 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis
Vom 1. bis 30. April 2023 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.
Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular.
Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten Einheimisch-Tarife.
Die Gemeindekanzlei
Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina statt.
Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung
Auflageakten:
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000, Übriges Gemeindegebiet
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000, Übriges Gemeindegebiet
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Übersicht Ein- und Auszonungen inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)
- UEB-NR nach Revision
- Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
- Begleitbericht Gewässerraum
Auflagefrist: 24. März 2023 bis 24. April 2023
Auflageort / -zeit: auf der Gemeindekanzlei während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
• Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Tschappina (www.tschappina.ch) unter der Rubrik «Publikation» aufgeschaltet.
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Sprechstunden:
Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend (Telefon 081 651 59 56). Die Sprechstunden finden statt am:
• Samstag, 01.04.2023, ab 08.00 Uhr
• Freitag, 14.04.2023, ab 16.00 Uhr
Der Gemeindevorstand
Informationsveranstaltung zur Ortsplanung
Die Gemeinde Tschappina revidiert zur Zeit die Ortsplanung. Die öffentliche Mitwir-kungsauflage findet in der Zeit vom 24. März bis 24. April 2023 statt (Publikation folgt).
Informationsveranstaltung:
Am Freitag, den 24. März 2023 um 20:15 Uhr, findet im alten Schulhaus in Tschappina, (Chrüzstutz 42) eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Sprechstunden:
Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend (Telefon 081 651 59 56). Die Sprechstunden finden statt am:
• Samstag, 01.04.2023, ab 08.00 Uhr
• Freitag, 14.04.2023, ab 16.00 Uhr
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 12. März 2023
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 12. März 2023, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Nächste Woche ist die Gemeindekanzlei am Dienstag, 28. Februar von 9 – 11 und 13.30 – 15.30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag, 02. März 2023 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Die Gemeindekanzlei
Erneuerung Güterstrassennetz Flerden und Tschappina
Genehmigung des Auflageprojekts Erneuerung Güterstrassennetz Flerden und Tschappina
vom 12. Februar 2021
Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, gestützt auf Art. 44quater des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100), das oben genannte Auflageprojekt mit Auflagen genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, erhoben werden. Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist, nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 081 257 24 32, im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer
Baugesuch
Bauherrschaft: Sylvia Danuser, Eichackerstrasse 4D, 8600 Dübendorf Vertreter: Holzbau Hunger, Felix Hunger, Underplatz7, 7107 Safien Platz Bauprojekt: Umbau und Erweiterung Ferienhaus, Profile sind gestellt. Baustandort: Cazeschg, 7428 Tschappina, Plan 7, Parzelle Nr. 339 Geb. Nr. 1, Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 02. Februar bis 21. Februar 2023. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Hundemarken
Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2023 keinen Hund mehr halten, bitte bis zum 31. Januar 2023 auf der Gemeindekanzlei melden.
Die Gemeindekanzlei
Anmeldungen Alpsömmerung 2023 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2023 an Stefan Föhn zu richten.
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2023 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr
Jeweils am Dienstag und Donnerstag, von 9.00 – 11.00 und von 13.30 – 15.30 Uhr.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 17. November 2022
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. November 2022 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden. Auflagefrist bis 30. Dezember 2022.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Jakob Kessler & Reanna Lanicca, Untertschappina 29, 7428 Tschappina Vertreter: Hassler Energie AG; Christian Allemann, Resgia 13, 7432 Zillis Bauprojekt: UAnbau Solaranlage am Balkongeländer, Profile sind gestellt. Baustandort: Untertschappina 29, 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 132 Geb. Nr. 20, Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 01. Dezember bis 20. Dezember 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 27. November 2022, von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Mara Dedual und Marius Moser, Clausiusstrasse 67, 8006 Zürich Vertreter: Studio Bisig SIA, Fabian Bissig, Via Bot Fiena Sura 15, 7014 Trin Bauprojekt: Umbau Ferienhaus, Profile entfallen. Baustandort: Paschget 1, 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 150 Geb. Nr. 11, Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 10. November bis 29. November 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 17. November 2022 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
3. * Budget 2023
4. Steuerfuss 2023
5. Ordentliche Wahlen
a) Baufachforsteher/in
b) Werkmeister/in
c) Bildungsvorsteher/in
d) Brunnenmeister
e) Brunnenmeister Stellvertreter
6. Strom Mangellage
7. Abfallentsorgung Obergmeind
8. Verschiedenes und Umfrage
Der Gemeindevorstand
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2022 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2022 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2023 vergütet.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 31. Oktober bis 04. November 2022 bleibt die Gemenidekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während der Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein ( 081 651 20 09)
Die Gemeindekanzlei
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2022 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Donnerstag, 17. November 2022, um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt.
Die Traktandenliste folgt.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Sunna Bar GmbH, Pradasetga 35, 7417 Paspels Bauprojekt: Erweiterung Unterstand mit Einbau Container WC-Anlage. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 3, Parzelle Nr. 173 Geb. Nr. 66A Obergmeind Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.
Baugesuch
Bauherrschaft: Bruno Lüthi, Chrüzstutz 12, 7428 Tschappina Vertreter: Hasler Energiea Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis Bauprojekt: Photovoltaik Module an der Brüstung montiert, Profile entfallen. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 1, Parzelle Nr. 360 Geb. Nr. 43R, Crüzstutz Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 06. Oktober bis 25. Oktober 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 30. September bis 17. Oktober 2022 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (081 651 20 09)
Die Gemeindekanzlei
Widerruf Feuerverbot
Das am 21. Juli 2022 publizierte, absolute Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet wurde aufgehoben.
Waldtag am Sonntag, 02. Oktober 2022
Eiladung zum Waldtag vom Sonntag, 02. Oktober 2022, um 10 Uhr in Übernolla / Rappatobel. Nur bei schönem Wetter (kein Verschiebedatum) Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.
Eidgenössische Abstimmungen vom 25. September 2022
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 25. September 2022 von 09.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 30. August 2022 geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 31. August 2022 von 9 – 11 Uhr und am Donnerstag, 01. September 2022 von 9 – 11 Uhr und 13.30 – 15.30 geöffnet.
Zivilstandsnachrichten Geburt
Lina Hänni, Tochter von Anita und Gian Andrea Hänni, geboren am 18. August 2022 in Chur.
Die Gemeindekanzlei
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Tschappina beabsichtigt, wie an der Vorstandssitzung vom 22. August 2022 beschlossen, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13 [Sig. 2.03 + Sig. 2.04])
Zusatztafel: Ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie mit Bewilligung der Gemeinde Tschappina.
- Alpstrasse und Bordweg ab der Obergmeind.
2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden. Die Gemeindeversammlung vom 25. November 2020 hat das Reglement für das Befahren von Alp,- Güter- und Waldstrassen der Gemeinde Tschappina im Zusammenhang mit der Güterwegsanierung einstimmig angenommen. Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Tschappina hier oder auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 25. Juli 2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Tschappina eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Tschappina, 22. August 2022
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Ruth & Stefan Beeli, Untertschappina 39, 7428 Tschappina Vertreter: Salzgeber Holbau AG, Aktienstrasse 71, 7411 Sils i.D Bauprojekt: Erweiterung Terrasse. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 125 Geb. Nr. 22, Untertschappina Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 04. August bis 23. August 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Cornelia Knapp, Sur Chafarer 113, 7545 Guarda Vertreter: Salzgeber Holbau AG, Aktienstrasse 71, 7411 Sils i.D Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 736 Mülibüel Zone: Dorferweiterungszone.
Auflagefrist: von 28. Juli bis 16. August 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Regule & Peter Müller, Bündtenstrasse 11H, 5417 Untersiggenthal Bauprojekt: Neubau Gartenhaus. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 1, Parzelle Nr. 37 Geb. Nr. 54B, Husguot Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 07. Juli bis 26. Juli 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Christian & Corina Allemann-Stoffel, Heinzenbergstrasse 75, 7425 Masein Vertreter: Simon Allemann, Quadra 2, 7426 Flerden Bauprojekt: Neubau Einfamilienheus mit Einliegerwohnung. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 756 Unterschappina Zone: Dorfzone.
Bauherrschaft: Simon Allemann, Quadra 2, 7426 Flerden Bauprojekt: Neubau Einfamilienheus mit Einliegerwohnung. Profile sind gestellt. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 133 Unterschappina Zone: Dorfzone.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Hansruedi Grass, Cresta Lunga 13, 7425 Masein Vertreter: Salzgeber Holzbau AG, Aktienstrasse 71, 7411 Sils i.D. Bauprojekt: Sanierung und Erweiterung nach Aussen der Maiensässhütte. Profile sind gestellt. Baustandort: Oberurmein/Cazeschg 7428 Tschappina, Plan 7, Parzelle Nr. 346 Gewb. Nr. 111C-A Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 30. Juni bis 19. Juli 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung. Während der Ferienabwesenheit können die Pläne auch in der Gemeinde Masein eingesehen werden.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Auflagefrist bis 22. Juli 2022.
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei bleibt vom 01. Juli bis 15. Juli 2022 in folge Ferienabwesenheit geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder an die Gemeindekanzlei in Masein.
Baugesuch
Bauherrschaft: Beat Lüscher, Schönenboden 17, 8852 Altendorf Vertreter: Lucchinetti Haustechnik GmbH, Hauptstrasse 30, 7432 Zillis Bauprojekt: Ersatz Heizungsanlage mit Neubau Rauchrohr und Leitungsinstallationen. Baustandort: 7428 Tschappina, Plan 1, Parzelle Nr. 354 Geb. Nr. 43V Zone: Wohnzone.
Auflagefrist: von 09. bis 28. Juni 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 10. Juni 2022 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Februar 2022
3.* Jahresrechnung 2021 und Revisionsbericht
4. Verschiedenes und Umfrage
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Christian Bühler, Gässli 2, 7428 Tschappina Vertreter: Hasensprung Solar GmbH, Hasensprungstrasse 5, 7430 Thusis Bauprojekt: Erstellung Solaranlage auf Fassade und Dach. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan 2, Parzelle Nr. 119 Geb. Nr. 14A Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 19. Mai bis 7. Juni 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Freitag, 10. Juni 2022 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina Bauprojekt: Erstellung Schauobjekt Stollenelemente. Baustandort: Brandegga, 7428 Tschappina Plan Nr. 5153 Parzelle Nr. 646 Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 05. Mai bis 24. Mai 2022. Planauflage: Gemeindekanzlei 7428 Tschappina, während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Einsprachen: Öffentlich - rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Die Gemeindekanzlei ist am Dienstag, 10. Mai 2022 von 9 bis 11 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag, 12. Mai 2022, bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 11. Mai von 9 - 11 Uhr geöffnet.
Die Gemeindekanzlei
Kanzleimitteilung
Vom 02. Mai bis 08. Mai 2022 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Auslauf Federvieh
Der freie Auslauf von Hühnern, Enten, Gänsen und übrigem Federvieh ist ab 15. Mai 2022 bis 15. September 2022 untersagt. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand
Obligatorische Bundesübungen 2022
Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 14. Mai 2022 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, 13. August 2022 von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. Den militärischen Leistungsausweis und ein persönliches Ausweisdokument (ID, Führerschein) vorweisen.
Die Gemeindekanzlei
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch