Gemeinde
Tschappina
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Tschappina am 19. Juni 2023 beschlossene Ortsplanungsrevision statt.
Gegenstand: Ortsplanungsrevision
Auflageakten Ortsplanung:
-Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2’000,
Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas
-Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000, Übriges Gemeindegebiet
-Genereller Erschliessungsplan 1:2’000, Verkehr,
Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas
-Genereller Erschliessungsplan 1:2’000, Ver- und Entsorgung,
Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas
-Genereller Erschliessungsplan 1:10’000, Übriges Gemeindegebiet
Grundlagen:
-Planungs- und Mitwirkungsbericht
-Übersicht Ein- und Auszonungen inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)
Einzonungsfläche Unter- und Obertschappina, Einzonungsfläche Fraktionen
Auszonungsflächen Unter- und Obertschappina, Auszonungsflächen Fraktionen
-UEB-NR nach Revision (UEB-NR rechtskräftig)
-Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
Änderungen nach der öffentlichen Auflage (Art. 13 Abs. 3 KRVO):
Baugesetz:
Art. 16 (Zonenschema): Dorfzone: Gesamthöhe 10.50 m + z m, Fassadenhöhe: 7.60m + z m
Zonenpläne und Generelle Gestaltungspläne 1:2'000 und 1:10'000:
Teilparzelle 59: Zone für Gärten statt Wohnzone mit Baulandmobilisierung
Parzelle 98: Dorferweiterungszone statt Zone für Gaststätten und Beherbergung, keine Quartierplanpflicht
Teilparzelle 104: Vergrösserung der Zone für Gärten
Teilparzelle 108: Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
Vergrösserung der Zone für Kleinbauten und Gärten
Teilparzelle 135: Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
Teilparzelle 136: Dorfzone statt Zone für Gaststätten und Beherbergung
Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
Teilparzelle 142: Dorfzone statt Landwirtschaftszone
Baulandmobilisierung
Landwirtschaftszone statt Dorfzone
Zone für Kleinbauten und Gärten statt Dorfzone
Teilparzelle 147: Dorfzone statt Zone für Gärten
Dorfzone statt Zone für Kleinbauten und Gärten
Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
Zone für Gärten statt Zone für Kleinbauten und Gärten
Parzelle 172: Zuweisung zur überlagerten Wintersportzone
Parzelle 173: Zone für touristische Einrichtungen statt Landwirtschaftszone
Teilparzelle 178: Dorfzone statt Landwirtschaftszone
Teilparzelle 187: Landwirtschaftszone mit Hochbauverbot statt Zone für Gärten mit Hochbauverbot
Zone für Gärten statt Landwirtschaftszone
Teilparzelle 204: Dorfzone statt Zone für Kleinbauten und Gärten
Parzelle 218: Wohnzone mit Baulandmobilisierung statt Zone für Gärten
Teilparzelle 329: Anpassung der Zonenabgrenzung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Teilparzelle 650: Vergrösserung überlagernde Trockenstandortszone
Landwirtschaftszone statt Wald
Gemeindegebiet: Anpassungen der Gefahrenzonen und der Wildruhezone
Generelle Erschliessungspläne 1:2'000 und 1:10’000
Teilparzelle 89: Land- und Forstwirtschaftsweg anstatt Erschliessungsstrasse
Teilparzelle 367: Land- und Forstwirtschaftsweg anstatt Erschliessungsstrasse
Parzelle 564: Streichung «Schlittelweg»
div. Parzellen: Bezeichnung bestehende Winterwanderwege gem. aktuellem Verlauf
Bundesinventare: Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortszonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genau Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.
Auflagefrist: 30. Juni 2023 bis 31. Juli 2023 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Tschappina (www.tschappina.ch) unter der Rubrik «Publikation» aufgeschaltet.
Planungsbeschwerden / Einsprachen:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Nutzungsplanung erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
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Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
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Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
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