Gemeinde
Tschappina
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Auflagefrist bis 22. März 2025.
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
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Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter: Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
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Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch