Forderungen gegenüber der Gemeinde

         Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2024 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2024 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2025 vergütet.

         Die Gemeindekanzlei

            Gemeinde
            Tschappina 

            Öffnungszeiten  Kanzlei
            Schalter:  Di., 13.30–15.30 Uhr
            Büro in der Regel:  
            Di. und  Do.,  9–11 Uhr 
            und 13.30–15.30 Uhr

            Kontakt
            Gemeinde Tschappina
            Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
            Telefon  081 651 59 56
            gemeinde@tschappina.ch