Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

        Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

        In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina statt.

        Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung

        Auflageakten:

        -      Baugesetz

        -      Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

        -      Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000, Übriges Gemeindegebiet

        -      Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

        -      Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

        -      Genereller Erschliessungsplan 1:10’000, Übriges Gemeindegebiet

        Grundlagen:

        -      Planungs- und Mitwirkungsbericht

        -      Übersicht Ein- und Auszonungen inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)
        (Einzonungsflächen Tschappina, Einzonungsflächen Fraktionen,     Auszonungsflächen Tschappina, Auszonungsflächen Fraktionen.)

        -      UEB-NR nach Revision (Bauzonenkapazität heute und Bauzonenkapazität nach Revision)

        -      Kommunales räumliches Leitbild (KRL)

        -      Begleitbericht Gewässerraum

         Auflagefrist: 24. März 2023 bis 24. April 2023

        Auflageort / -zeit: auf der Gemeindekanzlei während den Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung.

        Vorschläge und Einwendungen:

        Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

        Sprechstunden:

        Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend (Telefon 081 651 59 56). Die Sprechstunden finden statt am:

        • Samstag, 01.04.2023, ab 08.00 Uhr

        • Freitag, 14.04.2023, ab 16.00 Uhr

         Der Gemeindevorstand

            Gemeinde
            Tschappina 

            Öffnungszeiten  Kanzlei
            Schalter:  Di., 13.30–15.30 Uhr
            Büro in der Regel:  
            Di. und  Do.,  9–11 Uhr 
            und 13.30–15.30 Uhr

            Kontakt
            Gemeinde Tschappina
            Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
            Telefon  081 651 59 56
            gemeinde@tschappina.ch