Protokollauflage Verbandsversammlung

        Protokollauflage der Tourismus Verbandsversammlung vom 26. November 2024

        Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt.

        Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 kann  hier heruntergeladen  auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

        Auflagefrist bis 09. Januar 2024.

        Der Tourismusverband Oberheinzenberg

            Gemeinde
            Tschappina 

            Öffnungszeiten  Kanzlei
            Schalter:  Di., 13.30–15.30 Uhr
            Büro in der Regel:  
            Di. und  Do.,  9–11 Uhr 
            und 13.30–15.30 Uhr

            Kontakt
            Gemeinde Tschappina
            Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
            Telefon  081 651 59 56
            gemeinde@tschappina.ch