Protokollauflage Gemeindeversammlung

        Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023

        Gemäss kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

        Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Auflagefrist bis 20. Januar 2024.

         Der Gemeindevorstand 

            Gemeinde
            Tschappina 

            Öffnungszeiten  Kanzlei
            Schalter:  Di., 13.30–15.30 Uhr
            Büro in der Regel:  
            Di. und  Do.,  9–11 Uhr 
            und 13.30–15.30 Uhr

            Kontakt
            Gemeinde Tschappina
            Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
            Telefon  081 651 59 56
            gemeinde@tschappina.ch