Gemeinde
Tschappina
1. Der Gemeindevorstand Tschappina beabsichtigt, wie an der Vorstandssitzung vom 22. August 2022 beschlossen, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13 [Sig. 2.03 + Sig. 2.04])
Zusatztafel: Ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie mit Bewilligung der Gemeinde Tschappina.
- Alpstrasse und Bordweg ab der Obergmeind.
2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden. Die Gemeindeversammlung vom 25. November 2020 hat das Reglement für das Befahren von Alp,- Güter- und Waldstrassen der Gemeinde Tschappina im Zusammenhang mit der Güterwegsanierung einstimmig angenommen. Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Tschappina hier oder auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 25. Juli 2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Tschappina eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Tschappina, 22. August 2022
Der Gemeindevorstand
Gemeinde
Tschappina
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Telefon 081 651 59 56
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