Protokolle/Beschlüsse

Protokoll der letzten Gemeindeversammlung

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

Die Auflagefrist dauert bis  17. August 2024

      Vorstands Protokolle

      Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

          Gemeinde
          Tschappina 

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          Telefon  081 651 59 56
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