Protokolle/Beschlüsse

Protokoll der letzten Gemeindeversammlung

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023

Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

Die Auflagefrist dauert bis  20. Januar 2024

      Vorstands Protokolle

      Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

          Gemeinde
          Tschappina 

          Öffnungszeiten  Kanzlei
          Schalter:  
          Di., 13.30–15.30 Uhr
          Büro in der Regel:  
          Di. und  Do.,  9–11 Uhr
          und 13.30–15.30 Uhr

          Kontakt
          Gemeinde Tschappina
          Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
          Telefon  081 651 59 56
          gemeinde@tschappina.ch