Beschwerdenauflage Ortsplanung

        In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Tschappina am 19. Juni 2023 beschlossene Ortsplanungsrevision statt.

         Gegenstand: Ortsplanungsrevision

        Auflageakten Ortsplanung:

        -Baugesetz

        -Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2’000,
        Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

        -Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000, Übriges Gemeindegebiet

        -Genereller Erschliessungsplan 1:2’000, Verkehr,
        Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

        -Genereller Erschliessungsplan 1:2’000, Ver- und Entsorgung,
        Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

        -Genereller Erschliessungsplan 1:10’000, Übriges Gemeindegebiet

         Grundlagen:

        -Planungs- und Mitwirkungsbericht

        -Übersicht Ein- und Auszonungen inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)
        Einzonungsfläche Unter- und Obertschappina, Einzonungsfläche Fraktionen
        Auszonungsflächen Unter- und Obertschappina, Auszonungsflächen Fraktionen

        -UEB-NR nach Revision (UEB-NR rechtskräftig

        -Kommunales räumliches Leitbild (KRL)

        -Begleitbericht Gewässerraum

         Änderungen nach der öffentlichen Auflage (Art. 13 Abs. 3 KRVO):

        Baugesetz:
        Art. 16 (Zonenschema): Dorfzone: Gesamthöhe 10.50 m + z m, Fassadenhöhe: 7.60m + z m

        Zonenpläne und Generelle Gestaltungspläne 1:2'000 und 1:10'000:
        Teilparzelle 59:     Zone für Gärten statt Wohnzone mit Baulandmobilisierung
        Parzelle 98:          Dorferweiterungszone statt Zone für Gaststätten und Beherbergung,       keine Quartierplanpflicht
        Teilparzelle 104:   Vergrösserung der Zone für Gärten
        Teilparzelle 108:   Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
                                     Vergrösserung der Zone für Kleinbauten und Gärten
        Teilparzelle 135:   Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
        Teilparzelle 136:   Dorfzone statt Zone für Gaststätten und Beherbergung
                                     Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
        Teilparzelle 142:   Dorfzone statt Landwirtschaftszone
                                     Baulandmobilisierung
                                     Landwirtschaftszone statt Dorfzone
                                     Zone für Kleinbauten und Gärten statt Dorfzone
        Teilparzelle 147:   Dorfzone statt Zone für Gärten
                                     Dorfzone statt Zone für Kleinbauten und Gärten
                                     Zone für Kleinbauten und Gärten statt Zone für Gärten
                                     Zone für Gärten statt Zone für Kleinbauten und Gärten
        Parzelle 172:        Zuweisung zur überlagerten Wintersportzone
        Parzelle 173:        Zone für touristische Einrichtungen statt Landwirtschaftszone
        Teilparzelle 178:   Dorfzone statt Landwirtschaftszone
        Teilparzelle 187:   Landwirtschaftszone mit Hochbauverbot statt Zone für Gärten mit           Hochbauverbot
                                     Zone für Gärten statt Landwirtschaftszone
        Teilparzelle 204:   Dorfzone statt Zone für Kleinbauten und Gärten
        Parzelle 218:        Wohnzone mit Baulandmobilisierung statt Zone für Gärten
        Teilparzelle 329:   Anpassung der Zonenabgrenzung der Zone für öffentliche Bauten und    Anlagen
        Teilparzelle 650:   Vergrösserung überlagernde Trockenstandortszone
                                     Landwirtschaftszone statt Wald
        Gemeindegebiet:  Anpassungen der Gefahrenzonen und der Wildruhezone

         Generelle Erschliessungspläne 1:2'000 und 1:10’000

        Teilparzelle 89:     Land- und Forstwirtschaftsweg anstatt Erschliessungsstrasse
        Teilparzelle 367:   Land- und Forstwirtschaftsweg anstatt Erschliessungsstrasse
        Parzelle 564:        Streichung «Schlittelweg»
        div. Parzellen:       Bezeichnung bestehende Winterwanderwege gem. aktuellem Verlauf

         Bundesinventare: Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortszonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genau Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.

         Auflagefrist: 30. Juni 2023 bis 31. Juli 2023 (30 Tage)

        Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden

        Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Tschappina (www.tschappina.ch) unter der Rubrik «Publikation» aufgeschaltet.

         Planungsbeschwerden / Einsprachen:

        Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Nutzungsplanung erheben.

         Umweltorganisationen:

        Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

         Gemeinde Tschappina, der Gemeindevorstand

            Gemeinde
            Tschappina 

            Öffnungszeiten  Kanzlei
            Schalter:  Di., 13.30–15.30 Uhr
            Büro in der Regel:  
            Di. und  Do.,  9–11 Uhr 
            und 13.30–15.30 Uhr

            Kontakt
            Gemeinde Tschappina
            Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
            Telefon  081 651 59 56
            gemeinde@tschappina.ch