Gemeinde
Tschappina
Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallbewirtschaftung für die Entsorung der Abfälle aus Haushaltungen und Gerwerbe zuständig.
In der Gemeinde Tschappina haben wir drei Kehrichthäuser, Untertschappina, Obertschappina und Obergmeind.
Unser Hauskehricht ist Kostenpflichtig und darf nur mit einer Kehrichtmarke im Kehrichthaus deponiert werden.
Eine Kehrichtmarke kostet CHF 3.00 und kann für einen 35 Liter Sack gebraucht werden. Einen 60 Liter Sack benötigt 2 Marken und bis 100 Liter benötigt es 3 Marken.
Die Kehrichtmarken können bezogen werden bei:
Aus unserem Abfallkalender können Sie entnehmen, was zu welcher Abfallart gehört und wo es entsorgt werden kann.
Für weitere Informationen oder Unklarheiten melden Sie sich auf der Gemeindekanzlei oder weitere Informationen finden Sie auch unter www.abfall.ch
Kehrichthaus Obertschappina
Kehrichthaus Untertschappina
Auf der Deponie Sandegga dürfen nur Grünabfälle (Küchenabfälle, Kleintiermist, Strauch- und Baumschnitt, Rasenschnitt, Fallobst und Laub deponiert werden. Das Areal ist abgesperrt und ist nur mit einem Schlüssel zugänglich. Die Schlüsselabgabe-Liste finden sie hier.
"wildes" deponieren ausserhalb der Deponie Sandegga ist strengstens verboten.
Gemeinde
Tschappina
Öffnungszeiten Kanzlei
Schalter:
Di., 13.30–15.30 Uhr
Büro in der Regel:
Di. und Do., 9–11 Uhr
und 13.30–15.30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Tschappina
Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina
Telefon 081 651 59 56
gemeinde@tschappina.ch