Amtliche Publikationen vom Pöschtli

Pöschtli vom 25. September 2025

Kanzleimitteilung

Vom 6. bis 17. Oktober 2025 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

Die Gemeindekanzlei

      Pöschtli vom 18. September 2025

      Verkehrsbehinderung am 4. und 5. Oktober ab Obertschappina Richtung Glaspass/Obergmeind

      Am Samstag 4. und Sonntag, 5. Oktober 2025 findet im Gemeindegebiet Tschappina das 54. Bündner Orientierungslauf Wochenende statt.

      Es werden rund 1’200 Läuferinnen und Läufer zu diesem Anlass erwartet. Der Transport erfolgt mit dem Postauto im 10-Minuten-Takt von Thusis auf den Glaspass und zurück.

      Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden, die Glaserstrasse in den nachstehend aufgeführten Zeitfenstern – sofern möglich – nicht zu befahren. Damit ein reibungsloser und sicherer Personentransport der Athletinnen und Athleten gewährleistet werden kann.

       Samstag, 4. Oktober 2025 vom 10.30 – 14.30 Uhr

      Sonntag, 5. Oktober 2025 von 8.30 – 13.00 Uhr

       Vielen Dank für Ihr Verständnis.

      Der Gemeindevorstand


      Abstimmungen vom 28. September 2025

      Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:

      Sonntag, 28. September 2025, von 9.30 bis 10.30 Uhr

      Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

       Der Gemeindevorstand

          Pöschtli vom 04. September 2025

          BAB-Baugesuch

          Bauherrschaft: Salt Mobile SA, i.V Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauprojekt: Umbau und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage. Baugespann: entfällt. Baustandort: Chalberweid, 7428 Tschappina, Plan Nr. 6 Parzelle Nr. 262 Masten Nr. 222. Zone: Landwirtschaftszone, Quellschutzzone, Wintersportzone.

          Auflagefrist: von 4. bis 23. September 2025.

          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

          Der Gemeindevorstand

          Sonderabfallsammlung
          Am 15. September 2025 findet in Tschappina die Sonderabfallsammlung statt. Nutzen Sie die Möglichkeit, von 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr, Ihren Sonderabfall bei der Kehrichthütte Obertschappina abzugeben. Der Abtransport
          erfolgt mit einem Schadstoffmobil.
          Geschäftsstelle AVM


              Pöschtli vom 28. August 2025

              Defibrillator in Obertschappina
              Die Gemeinde Tschappina verfügt neu über einen automatischen externen Defibrillator (AED).
              Das Gerät ist im öffentlichen WC in Obertschappina installiert und rund um die Uhr frei zugänglich.
              Im Notfall kann der Defibrillator aus der Box entnommen und auch von medizinischen Laien sicher bedient werden. Die App Defikarte.ch unterstützt zusätzlich dabei, den nächstgelegenen Defibrillator rasch zu lokalisieren.
              Der Gemeindevorstand

                  Pöschtli vom 31. Juli 2025

                  Einschiessen der Jagdwaffen
                  Die Jagdwaffen können während dem internen Jagdschiessen der Sektion Beverin eingeschossen werden. Der Schiessnachweis kann auch geschossen werden.
                  Schiesszeiten: Freitag, 08. August 2025 ab 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Samstag, 09. August 2025 ab 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und ab 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
                  Jägerverein Beverin

                      Pöschtli 24. Juli 2025

                      Kanzleimitteilung
                      Vom 25. Juli bis 11. August 2025 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                          Pöschtli vom 10. Juli 2025

                          Baugesuch

                          Bauherrschaft: Christian Schumacher, Paschget 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: erstellt. Baustandort: Paschget, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 141, Geb. Nr. 7B-A Zone: Dorfzone.

                          Bauherrschaft: Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Erstellung Platz inkl. Blocksteinmauer für Abfallentsorgung. Baugespann: erstellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3, Parzelle Nr. 165, Geb. Nr. 67-E Zone: Dorfzone.

                          Auflagefrist: von 10. bis 29. Juli 2025.

                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                          Der Gemeindevorstand

                          Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025

                          Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                          Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 08. August 2025.

                          Der Gemeindevorstand


                              Pöschtli vom 30. Mai 2025

                              Gemeindeversammlung

                              Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 12. Juni 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                              Traktanden: 

                              1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste 
                              2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. April 2025 
                              3. *Jahresrechnung 2024 und Revisionsbericht 
                              4. *Landkauf für Standplatz Presscontainer Obergmeind 
                              5. *Erstellung Standplatz für Presscontainer Obergmeind Kreditantrag 
                              6. Aufhebung der Sägerei
                              7. Zaunpflicht
                              8. Verschiedenes und Umfrage

                               *Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden. 

                              Der Gemeindevorstand

                              Strassensperrung Verbindungsstrasse Portein – Flerden

                              Wegen Bauarbeiten muss die Verbindungsstrasse von Portein bis zur Abzweigung Porteineralpstrasse am 6. Juni 2025 und am 10. Juni 2025 für jeweils ca. 3 Stunden gesperrt werden. Die Arbeiten sind sehr witterungsabhängig und verschieben sich bei schlechtem Wetter um jeweils einen Arbeitstag. Genauere Infos werden auf der Gemeinde Homepage publiziert.  

                              Vielen Dank für Ihr Verständnis – wir bauen für Sie.

                              Ihr Forst- und Werkbetrieb Cazis

                                  Pöschtli vom 22. Mai 2025

                                  Behinderungen wegen Bauarbeiten an der Inner-Heinzenberg Strasse (Glaspass)

                                  Auf der Inner-Heinzenberg Strasse, im Abschnitt von km 12.54 bis km 14.96 (Abzweigung Bruneir bis Ausserglas), inklusive Parkplatz- und Bushaltestelle Glas, wird es aufgrund von Belagsarbeiten zu Behinderungen und Strassensperrungen kommen. Die Arbeiten beginnen am Montag, den 19. Mai, und dauern bis Freitag, den 11. Juli.

                                  Die Belagssanierung erfolgt in zwei Bauetappen:

                                  Die erste Etappe umfasst den Abschnitt von der Abzweigung Bruneir bis zum Parkplatz Glaspass und dauert vom 19. Mai bis zum 13. Juni. Die zweite Etappe erstreckt sich vom Parkplatz Glaspass bis Ausserglas und findet vom 16. Juni bis zum 27. Juni statt. Die Abschlussarbeiten für den gesamten Abschnitt sind vom 30. Juni bis zum 11. Juli geplant.

                                  Die benötigten Strassensperrungen sind witterungsabhängig. Die Durchfahrtszeiten werktags zwischen 07.00 Uhr und 17.30 Uhr werden frühzeitig vor Ort mit aufgestellten Infotafeln signalisiert. Anlieferer der Alpgemeinschaften werden gebeten, Material und Tiere in Absprache mit der Bauleitung durch den Abschnitt zu transportieren. Der Postautobetrieb verkehrt nach Fahrplan. Fussgänger und Fahrradfahrer können die Baustelle jederzeit passieren. Aufgrund der Bautätigkeiten, kann es in dieser Zeit beim Parkplatz Glaspass zu Engpässen kommen.

                                  Die Bauherrschaft, die Bauleitung und die beauftragte Bauunternehmung setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffenen Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Für dringende Anliegen und Abfrage der Durchfahrtsfenster, steht die Bauleitung des Tba GR unter der Telefonnummer 081/632 56 63 und die Gemeinde Tschappina gerne zur Verfügung.

                                  Tiefbauamt Graubünden, Bezirk 7 Thusis

                                      Pöschtli vom 15. Mai 2025

                                      Baugesuch

                                      Bauherrschaft: Sarah Sprenger, Bütenring 7, 8595 Altnau. Vertreter: Röthlisberger Architektur GmbH, Eichreben 7, 8576 Mauren. Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus. Baugespann: ist erstellt. Baustandort: Mülibüel, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 733. Zone: Dorferweiterungszone.

                                      BAB-Baugesuch

                                      Bauherrschaft: Urs Hänni und Adolf Tester, Usser Glas, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Moorrenaturierung. Baugespann: entfällt. Baustandort: Usser Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 4 Parzelle Nr. 187 und 186. Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone 1, Gefahrenzone 2, Naturschutzzone.

                                      Auflagefrist: von 15. Mai bis 3. Juni 2025.   Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                      Der Gemeindevorstand

                                          Pöschtli vom 08. Mai 2025

                                          Nächste Gemeindeversammlung
                                          Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Donnerstag, 12. Juni 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.

                                          Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 14. April 2025

                                          Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                          Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. April 2025 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden. Auflagefrist bis 07. Juni 2025.

                                          Der Gemeindevorstand

                                          Baugesuch

                                          Bauherrschaft: STWEG «Alpenblick» Verwaltung Ruedi Burkhardt, Postfach 4, 7430 Thusis. Vertreter: Gian Marco Meier, Bottigenstrasse 49, 3862 Innertkirchen. Bauprojekt: Anbau Ferienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind 7, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 Parzelle Nr. 164 Geb. Nr. 67A. Zone: Dorfzone.

                                          Auflagefrist: von 8. Mai bis 27. Mai 2025.

                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                          Der Gemeidevorstand

                                              Pöschtli vom 17. April 2025

                                              Kanzleimitteilung

                                              Vom 18. April bis 5. Mai 2025 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                              Die Gemeindekanzlei

                                              Strassensperrung Verbindungsstrasse Portein – Flerden

                                              Wegen Bauarbeiten muss die Verbindungsstrasse von Portein bis zur Abzweigung Porteineralpstrasse vom 22. April bis 2. Mai 2025 für jeglichen Verkehr vollständig gesperrt werden.

                                              Fussgänger und Velofahrer können die Baustelle weiterhin passieren.

                                              Vielen Dank für Ihr Verständnis – wir bauen für Sie.

                                              Ihr Forst- und Werkbetrieb

                                                  Pöschtli vom 10. April 2025

                                                  Baugesuch

                                                  Bauherrschaft: Stefan Beeli, Untertschappina 39, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung der Fassadenflächen. Baugespann: entfällt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 125, Geb. Nr. 22 Zone: Dorfzone.

                                                  Auflagefrist: von 10. bis 29. April 2025.

                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                  Der Gemeindevorstand

                                                      Pöschtli vom 03. April 2025

                                                      Gemeindeversammlung

                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 14. April 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                                                      Traktanden:

                                                      1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
                                                      2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Februar 2025
                                                      3. *Belag Sanierung Glaspass – Kreditantrag
                                                      4. *Begründung einer Eigentümerdienstbarkeit Parz. Nr. 733 & 737 Mülibüel
                                                      5. Spielplatz Information
                                                      6. Verschiedenes und Umfrage

                                                      *Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.

                                                      Der Gemeindevorstand

                                                          Pöschtli vom 27. März 2025

                                                          Kirchgemeindeversammlung   der evangelischen - reformierten Kirchgemeinde Oberheinzenberg

                                                          Am Dienstag, 15. April 2025 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal Urmein

                                                          Traktanden:

                                                          1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler

                                                          2. Protokoll vom 21.11.2024

                                                          3. Jahresberichte des Präsidenten und des Pfarrers

                                                          4. Jahresrechnung 2024 und Revisorenberichte

                                                          4a Budget 2025 Nachtrags-Erklärung

                                                          4b Obertschappina Schaltuhr erneuern (Kredit)

                                                          5. Verwendung Sozialprozent 2025

                                                          6. Information Pastorationsgemeinschaft

                                                          7. Varia

                                                          Kirchgemeinde OHB

                                                          Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis

                                                          Vom 1. bis 30. April 2025 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.

                                                          Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.

                                                              Pöschtli vom 20. März 2025

                                                              Baugesuch
                                                              Bauherrschaft:   Stefan Beeli, Untertschappina 39, 7428 Tschappina. Vertreter:  Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis.   Bauprojekt:  PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann:  Profile sind gestellt.  Baustandort:  Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 125, Geb. Nr. 22-B & 22-C.   Zone:  Dorfzone.

                                                              Auflagefrist:  von 20. März bis 8. April 2025.
                                                              Planauflage:  Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
                                                              Einsprachen:  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 
                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                  Pöschtli vom 13. März 2025

                                                                  Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 18. Februar 2025

                                                                  Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                                                  Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Februar 2025 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 11. April 2025.

                                                                  Nächste Gemeindeversammlung

                                                                  Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Montag, 14. April 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.

                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                      Pöschtli vom 20. Februar 2025

                                                                      Protokollauflage der Verbandsversammlung vom 27.01.2025:

                                                                      Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Auflagefrist bis 22. März 2025.

                                                                      Feuerwehrverband Oberheinzenberg 

                                                                          Pöschtli vom 06. Februar 2025

                                                                          Gemeindeversammlung

                                                                          Die nächste Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                                                                          Traktanden:

                                                                          1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
                                                                          2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024
                                                                          3. *Revision Strahlergesetz inkl. Gebühren
                                                                          4. Verschiedenes und Umfrage

                                                                          *Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.

                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                              Pöschtli vom 30. Januar 2025

                                                                              Abstimmungen vom 9. Februar 2025

                                                                              Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
                                                                              Sonntag, 9. Februar 2025, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                                                                              Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                                                                               Der Gemeindevorstand

                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                              Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
                                                                              Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-A. Zone: Landwirtschaftszone.

                                                                              Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
                                                                              Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-D.
                                                                              Zone: Landwirtschaftszone.

                                                                              Auflagefrist: von 30. Januar bis 18. Februar 2025.

                                                                              Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                  Pöschtli vom 23. Januar 2025

                                                                                  Nächste Gemeindeversammlung

                                                                                  Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.

                                                                                      Pöschtli vom 16. Januar 2025

                                                                                      Hundesteuer
                                                                                      Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt Fr. 80.— für den ersten Hund und Fr. 200.— für jeden weiteren Hund, der im selben Haushalt gehalten wird. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2025 keinen Hund mehr halten, werden gebeten, sich bis zum 28. Januar 2025 bei der Gemeindekanzlei zu melden.

                                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                                      Anmeldungen Alpsömmerung 2025 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
                                                                                      Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2025 an Stefan Föhn zu richten.
                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                      Brenn- und Nutzholzbestellung
                                                                                      Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2025 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                          Pöschtli vom 09. Januar 2025

                                                                                          Baugesuch

                                                                                          Bauherrschaft: Politische Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Vertreter: Baufachvorsteher Köbi Kessler, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Neubau Kinder- und Erlebnis-Spielplatz. Baugespann: erstellt. Baustandort: Saga, Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 105. Zone: ZÖBA.

                                                                                          Auflagefrist: vom 9. Januar bis 28. Januar 2025.

                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                          Einladung zur Verbandsversammlung

                                                                                          Datum: 27. Januar 2025

                                                                                          Zeit: 20.15 Uhr

                                                                                          Wo: Gemeindesaal Urmein

                                                                                          Traktanden:

                                                                                          1. Begrüssung und Wahl von zwei Stimmenzählern
                                                                                          2. Protokoll der letzten Versammlung
                                                                                          3. Rechnung 2024 und Revisorenbericht
                                                                                          4. Anpassung Organisationsstatuten und Reglement
                                                                                          5. Budget 2025
                                                                                          6. Wahlen: Demission Präsident / Kommandant
                                                                                          7. Verschiedenes

                                                                                          Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 5 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.

                                                                                          Feuerwehrverband Oberheinzenberg

                                                                                              Pöschtli vom 19. Dezember 2024

                                                                                              Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr

                                                                                              Donnerstag, 19. Dezember von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr
                                                                                              Dienstag, 24. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
                                                                                              Donnerstag, 26. Dezember geschlossen
                                                                                              Dienstag, 31. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
                                                                                              Donnerstag, 02. Januar geschlossen
                                                                                              Dienstag, 07. Januar von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr

                                                                                               Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr. 

                                                                                              Der Gemeindevorstand   und die Gemeindekanzlei

                                                                                              Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024

                                                                                              Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                                                                              Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 18. Januar 2025.

                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                              Protokollauflage der Tourismus Verbandsversammlung vom 26. November 2024

                                                                                              Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt.

                                                                                              Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 kann    hier heruntergeladen  auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

                                                                                              Auflagefrist bis 09. Januar 2025.

                                                                                              Der Tourismusverband Oberheinzenberg

                                                                                                  Pöschtli vom 28. November 2024

                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                  Bauherrschaft: Willi Scheuble, Caschneras 21, 7426 Flerden. Eigentümer: Bruchalpgenossenschaft, Baria 3, 7426 Flerden Bauprojekt: Aufstellen einer Informationstafel. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Glaspass, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5153 / Parzelle Nr. 648. Zone: Landwirtschaftszone.

                                                                                                  Auflagefrist: von 28. November bis 17. Dezember 2024.

                                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                  Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2024

                                                                                                  Im Januar 2025 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.

                                                                                                  Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der Steuerperiode 2023 stark verändert, kann beim Steueramt Tschappina eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 beantragt werden.

                                                                                                  Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2024 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2024 mitzuteilen.

                                                                                                  Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

                                                                                                  Einreichefrist bis spätestens 15. Dezember 2024

                                                                                                   Steueramt Tschappina


                                                                                                      Pöschtli vom 14. November 2024

                                                                                                      Gemeindeversammlung

                                                                                                      Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                                                                                                      Traktanden:

                                                                                                      1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
                                                                                                      2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
                                                                                                      3. *Budget 2025
                                                                                                      4. Steuerfuss 2025
                                                                                                      5. Ordentliche Wahlen
                                                                                                        a) Baufachvorsteher/in
                                                                                                        b) Werkmeister/in (Demission)
                                                                                                        c) Bildungsvorsteherin (Demission)
                                                                                                        d) Brunnenmeister
                                                                                                        e) Brunnenmeister Stellvertreter
                                                                                                      6. Anpassung Baugesetz
                                                                                                      7. Spielplatz Saga Untertschappina - Kreditantrag
                                                                                                      8. Verschiedenes und Umfrage

                                                                                                      *Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.

                                                                                                      Der Gemeindevorstand


                                                                                                      Abstimmungen vom 24. November 2024

                                                                                                      Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:

                                                                                                      Sonntag, 24. November 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                                                                                                      Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                                                                                                       Der Gemeindevorstand


                                                                                                      Forderungen gegenüber der Gemeinde

                                                                                                      Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2024 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2024 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder von unserer Homepage www.tschappina.ch heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2025 vergütet.

                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                          Pöschtli vom 07. November 2024

                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                          Bauherrschaft:   Rebekka & Christian Bühler-Wyss, Gässli 2, 7428 Tschappina. Vertreter:  LBA Architekturbüro, Malinweg 1, 7203 Trimmis.   Bauprojekt:  Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.   Baugespann:   Profile sind gestellt.   Baustandort:   Mülibüel, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 737.   Zone:   Dorferweiterungszone.

                                                                                                          Auflagefrist: vom 07.  bis 26. November 2024.

                                                                                                          Planauflage:  Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                          Einsprachen:  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                          Der Gemeindevorstand


                                                                                                          Einladung zur Verbandsversammlung, Dienstag, 26. November 2024 - 20.15 Uhr im Schulhaus Tschappina

                                                                                                           Traktanden: 

                                                                                                          1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler

                                                                                                          2. Protokoll der letzten Verbandsversammlung vom 24.10.2023

                                                                                                          3. Jahresbericht Präsident

                                                                                                          4. Jahresrechnung 2023 und Revisorenbericht

                                                                                                          5. Kreditantrag Fr. 50'000.00 für WC Anlage in Obertschappina

                                                                                                          6. Budget 2025

                                                                                                          7. Verschiedenes

                                                                                                          Nach der Versammlung sind alle zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Dazu gibt es Unterhaltung mit «Folklore vom Heinzenberg» (Gilgia Allemann und Köbi Kessler).

                                                                                                          Freundlich ladet ein

                                                                                                          Vorstand Tourismusverband Oberheinzenberg


                                                                                                          Kanzleimitteilung

                                                                                                          Am Donnerstag, 14. November 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                                                              Pöschtli vom 31. Oktober 2024

                                                                                                              Gemeindeversammlung

                                                                                                              Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.

                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                  Pöschtli vom 24. Oktober 2024

                                                                                                                  Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

                                                                                                                  Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2024 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.

                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                      Pöschtli vom 03. Oktober 2024

                                                                                                                      Kanzleimitteilung

                                                                                                                      Vom 4. bis 21. Oktober 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                                                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                          Pöschtli vom 26. September 2024

                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                          Bauherrschaft: Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hûs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D. Bauprojekt: Neubau Zufahrtsstasse. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 & 115. Zone: Dorfzone.

                                                                                                                          Auflagefrist: vom 26. September bis 15. Oktober 2024.

                                                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                              Pöschtli vom 19. September 2024

                                                                                                                              Kanzleimitteilung

                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 24. September 2024 geschlossen, dafür ist die Kanzlei am Mittwoch, 25. September 2024 von 9 – 11 Uhr und 13.30 – 15.30 geöffnet. 

                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                  Pöschtli vom 12. September 2024

                                                                                                                                  Abstimmungen vom 22. September 2024

                                                                                                                                  Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei: Sonntag, 22. September 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                                                                                                                                  Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                                                                                                                                   Der Gemeindevorstand


                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                  Bauherrschaft: Jakob Schumacher, Paschget 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Zweckänderung. Baugespann: entfällt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 489, Geb. Nr. 118A. Zone: Landwirtschaftszone / Wintersportzone.

                                                                                                                                  Auflagefrist: von 12. September bis 1. Oktober 2024.

                                                                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                      Pöschtli vom 05. September 2024

                                                                                                                                      Neuverpachtung Alp Parpeina

                                                                                                                                      Ende 2024 läuft der Pachtvertrag mit den bisherigen Pächtern der Alp Parpeina ab. Pachtinteressierte melden sich bitte schriftlich bis 15. Oktober 2024 beim Alp- und Landwirtschaftsvorsteher, Stefan Föhn. 

                                                                                                                                      Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                          Pöschtli vom 15. August 2024

                                                                                                                                          Zivilstandsnachrichten
                                                                                                                                          Todesfall:   Blumer Fridolin, von Glarus Süd GL, gestorben am 31. Juli 2024 in Tschappina.

                                                                                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                              Pöschtli vom 25. Juli 2024

                                                                                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                                                                                              Bauherrschaft: Andreas Bühler, Börtli 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Erhöhung Abgrenzungsmauer der Hofdüngeranlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 129, Geb. Nr. 27C. Zone: Landwirtschaftszone.

                                                                                                                                              Auflagefrist: von 27. Juli bis 13. August 2024.

                                                                                                                                              Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                              Kanzleimitteilung

                                                                                                                                              Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                  Pöschtli vom 18. Juli 2024

                                                                                                                                                  Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

                                                                                                                                                  Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                                                                                                                                  Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 17. August 2024.

                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                  Kanzleimitteilung

                                                                                                                                                  Vom 26. Juli bis 12. August 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).

                                                                                                                                                  Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                      Pöschtli vom 20. Juni 2024

                                                                                                                                                      BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                      Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Chaudray 4, 1020 Renens. Vertreter: Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauprojekt: Umbau / Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Chalberweid, 7428 Tschappina, Plan Nr. 6 / Parzelle Nr. 262, KWZ Mast Nr. 222. Zone: Landwirtschaftszone, Quellschutzzone, Wintersportzone.

                                                                                                                                                      Auflagefrist: von 20. Juni bis 9. Juli 2024.

                                                                                                                                                      Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand


                                                                                                                                                      Baubewilligung mit UVP

                                                                                                                                                      Pistenkorrektur (Geländekorrekturen Looping, Rennpiste und Älplibüel) Skigebiet Tschappina Heinzenberg – Gemeinde Tschappina

                                                                                                                                                      Am 13.6.2024 hat die Baubehörde der Gemeinde Tschappina das Baugesuch der Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG für drei Postenkorrekturen bewilligt. Die Baubewilligung der Gemeinde, die BAB-Bewilligung des Amtes für Raumentwicklung, der Umweltverträglichkeitsbericht vom 8. März 2024 und der Beurteilungsbericht nach Art. 8 KVUVP des Amtes für Natur und Umwelt vom 24. April 2024 liegen ab heutigem Publikationsdatum währen 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. (Bekanntgabe gemäss Art. 20 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988, UVPV).

                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                          Pöschtli vom 13. Juni 2024

                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                          Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 172, Geb. Nr. 65A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.

                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                          Bauherrschaft: Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG, Obergmeind, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 / Parzelle Nr. 173, Geb. Nr. 66A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone, Zone für spezielle touristische Anlagen.

                                                                                                                                                          Auflagefrist: von 13. Juni bis 2. Juli 2024.

                                                                                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                          Der Gemeindevorstand


                                                                                                                                                              Pöschtli vom 06. Juni 2024

                                                                                                                                                              Abstimmungen vom 9. Juni 2024

                                                                                                                                                              Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:

                                                                                                                                                              Sonntag, 9. Juni 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr

                                                                                                                                                              Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

                                                                                                                                                              Schneeräumung Gemeindestrassen
                                                                                                                                                              Schneeräumung mit gemeindeeigener Schneefräse
                                                                                                                                                              Strassensplittung Gemeindestrassen

                                                                                                                                                              Die Arbeitsvergabe erfolgt für 5 Jahre, d.h. ab Winter 2024/25 bis und mit Winter 2029/30. Offerten sind bis 15. Juli 2024 mit dem offiziellen Offert-Formular an den Gemeindevorstand einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Website der Gemeinde Tschappina heruntergeladen werden.

                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                              Bauherrschaft: Matthias Allemann, Lote71, Seccion C, 3361 Guarani, Misiones, Argentina. Bauprojekt: Verschiebung Aussenwand gegen Innen. Baugespann: entfällt. Baustandort: Sunnaheim 7, 7428 Tschappina, Plan Nr. 1, Parzelle Nr. 96 Geb. Nr. 17a. Zone: ZöBA.

                                                                                                                                                              Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung Einfamilienhaus Projektänderung. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113 Geb. Nr. 25. Zone: Dorfzone.

                                                                                                                                                              Auflagefrist: vom 6. bis 25. Juni 2024.

                                                                                                                                                              Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                  Pöschtli vom 30. Mai 2024

                                                                                                                                                                  Gemeindeversammlung

                                                                                                                                                                  Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.

                                                                                                                                                                  Traktanden:

                                                                                                                                                                  1. Begrüssung, Wahl von 2 Stimmenzählern und Genehmigung der Traktandenliste
                                                                                                                                                                  2. *Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
                                                                                                                                                                  3. *Jahresrechnung 2023 und Revisionsbericht
                                                                                                                                                                  4. Ersatzwahl GPK-Mitglied
                                                                                                                                                                  5. *Friedhofordnung
                                                                                                                                                                  6. Friedhof Sanierung Information
                                                                                                                                                                  7. Gutachten Antrag Temporeduktion Untertschappina - Pramal
                                                                                                                                                                  8. Trinkwasserkraftwerk - Kreditantrag
                                                                                                                                                                  9. Strasse Gässli, Landabtausch / Landkauf
                                                                                                                                                                  10. Masügg Weg - Sofortmassnahmen
                                                                                                                                                                  11. Verschiedenes und Umfrage

                                                                                                                                                                  *Die detaillierten Unterlagen finden Sie unter den News.

                                                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                  Bauherrschaft: Regula & Ralph Schmid, Inner Glas 16, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Inner Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5 / Parzelle Nr. 190, Geb. Nr. 93-C. Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone 2.

                                                                                                                                                                  Auflagefrist: von 30. Mai bis 18. Juni 2024.

                                                                                                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                  Schulverband Oberheinzenberg - Verbandsversammlung

                                                                                                                                                                  Die nächste Verbandsversammlung findet am Dienstag, 18. Juni 2024 um 20.15 Uhr im Schuhaus Flerden statt. 

                                                                                                                                                                  Traktanden:

                                                                                                                                                                  1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzählern
                                                                                                                                                                  2. *Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 (kann auf der  www.schuleflerden.ch eingesehen werden.) 
                                                                                                                                                                  3. Budget Schuljahr 2024/25
                                                                                                                                                                  4. Betriebsordnung (Änderung)
                                                                                                                                                                  5. Wahlen Schulrat (Demission Regula Schmid & Ruth Beeli)
                                                                                                                                                                    - Wahl Gemeindevertretung Tschappina
                                                                                                                                                                    - Wahl Präsidium
                                                                                                                                                                  6. Informationen
                                                                                                                                                                  7. Varia


                                                                                                                                                                      Pöschtli vom 23. Mai 2024

                                                                                                                                                                      Sanierung Maitlatobel-Brücke

                                                                                                                                                                      Die Bauarbeiten an der Maitlatobel-Brücke beim Sunnaheim startet am Dienstag, 21. Mai 2024. Die Brücke ist während der Bauphase von ca. 5 Wochen für sämtliche Fahrzeuge gesperrt. Für die Fussgänger und den Viehtrieb wird eine Ersatzbrücke erstellt. Die Zufahrt zum Chrüzstutz & Töbali ist über Obertschappina jederzeit möglich.
                                                                                                                                                                      Wir bitten um Verständnis.

                                                                                                                                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                          Pöschtli vom 25. April 2024

                                                                                                                                                                          Kanzleimitteilung

                                                                                                                                                                          Vom 26. April bis 3. Mai 2024  bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
                                                                                                                                                                          Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                              Pöschtli vom 18. April 2024

                                                                                                                                                                              Gemeindeversammlung
                                                                                                                                                                              Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt.   Die Traktandenliste folgt.
                                                                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                  Pöschtli vom 11. April 2024

                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                  Bauherrschaft:   Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina.   Bauprojekt:  Rückbau Kleinviehstall.   Baugespann:  entfällt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25-C.   Zone:  Dorfzone.

                                                                                                                                                                                  Auflagefrist:  von 11. April bis 30. April 2024.

                                                                                                                                                                                  Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                      Pöschtli vom 04. April 2024

                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                      Bauherrschaft:   Rägi Gremlich, Baria Sut 50, 7427 Urmein. Vertreter: hùs Architektur und Handwerk, Salome Fravi, Albulastrasse 49, 7411 Sils i.D.   Bauprojekt:  Umbau / Restaurierung Wohnhaus.   Baugespann:  Prifilie sind gestellt.  Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 110, Geb. Nr. 26.   Zone:   Dorfzone.

                                                                                                                                                                                      Auflagefrist:  von 04. April bis 23. April 2024.

                                                                                                                                                                                      Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                          Pöschtli vom 28. März 2024

                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                          Bauherrschaft:   Hasensprung Solar GmbH, Hasensprungstrasse 5, 7430 Thusis.   Baugespann:  Baustandort: Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone. 

                                                                                                                                                                                          Bauherrschaft: Ladina & Gianluca Rizzuti-Gartmann, Im Boden 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt:  Sanierung Einfamilienhaus.   Baugespann:  Profile sind gestellt. Baustandort: Gässli, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 113, Geb. Nr. 25.   Zone:  Dorfzone.

                                                                                                                                                                                          Auflagefrist:  von 28. März bis 16. April 2024.

                                                                                                                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                              Pöschtli vom 21. März 2024

                                                                                                                                                                                              Zivilstandsnachrichten

                                                                                                                                                                                              Todesfall: Allemann Martha geb. Gartmann, von Tschappina GR, gestorben am 16. März 2024 in Thusis.

                                                                                                                                                                                              Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                              Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis

                                                                                                                                                                                              Vom 1. bis 30. April 2024 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.

                                                                                                                                                                                              Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.

                                                                                                                                                                                                  Pöschtli vom 14. März 2024

                                                                                                                                                                                                  Zivilstandsnachrichten
                                                                                                                                                                                                  Todesfall: Hänni Richard, von Safien GR, gestorben am 5. März 2024 in Thusis.

                                                                                                                                                                                                  Die Gemeindekanzlei


                                                                                                                                                                                                  Schule Flerden
                                                                                                                                                                                                  Die Schule Flerden lädt alle Interessierten zum «Kaffee Spezial» ein. Zu sehen sind drei verschiedene Darbietungen, welche jeweils gleichzeitig um 16.30 Uhr, 17.15 Uhr und um 18 Uhr stattfinden. Zwischendurch könne Sie sich im Schulhauskaffee verpflegen und die Projektausstellung bewundern.

                                                                                                                                                                                                      Pöschtli vom 22. Februar 2024

                                                                                                                                                                                                      Zivilstandsnachrichten

                                                                                                                                                                                                      Geburt: Bigna Arpagaus, Tochter von Regula und Patrick Arpagaus, geboren am 10. Februar 2024 in Ilanz.

                                                                                                                                                                                                      Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                                          Pöschtli vom 15. Februar 2024

                                                                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                          Bauherrschaft: Regula & Patrick Arpagaus, Bruneir 10, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Bruneir, 7428 Tschappina, Plan Nr. 10 / Parzelle Nr. 542, Geb. Nr. 62-A. Zone: Landwirtschaftszone, Wintersportzone.

                                                                                                                                                                                                          Auflagefrist: von 15. Februar bis 5. März 2024.

                                                                                                                                                                                                          Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.

                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 

                                                                                                                                                                                                          Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                              Pöschtli vom 18. Januar 2024

                                                                                                                                                                                                              Baugesuch
                                                                                                                                                                                                              Bauherrschaft: Katharina & Urs Hänni, Usser Glas 16, 7428 Tschappina.  Vertreter: Ruva Holzbau, Burga Schoch, Kantonsstrasse 3, 7240 Küblis. Bauprojekt:  Neubau Einfamilienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt.   Baustandort:  Usser Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 4 / Parzelle Nr. 757.   Zone: Dorfzone.   Auflagefrist:    von 18. Januar bis 06. Februar 2024.
                                                                                                                                                                                                              Planauflage:    Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
                                                                                                                                                                                                              Einsprachen:   Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig. 
                                                                                                                                                                                                              Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                  Pöschtli vom 11. Januar 2024

                                                                                                                                                                                                                  Hundemarken
                                                                                                                                                                                                                  Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.—, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.— jährlich. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2024 keinen Hund mehr halten, bitte bis zum 31. Januar 2024 auf der Gemeindekanzlei melden.
                                                                                                                                                                                                                  Die Gemeindekanzlei

                                                                                                                                                                                                                  Brenn- und Nutzholzbestellung
                                                                                                                                                                                                                  Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2024 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.


                                                                                                                                                                                                                  Anmeldungen Alpsömmerung 2024 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
                                                                                                                                                                                                                  Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2024 an Stefan Föhn zu richten.

                                                                                                                                                                                                                  Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                  Einladung zur Verbandsversammlung

                                                                                                                                                                                                                  Datum: 29. Januar 2024
                                                                                                                                                                                                                  Zeit: 20.15 Uhr
                                                                                                                                                                                                                  Wo: Gemeindesaal Tschappina

                                                                                                                                                                                                                  Traktanden:
                                                                                                                                                                                                                  1.Begrüssung und Wahl von zwei Stimmenzählern
                                                                                                                                                                                                                  2.Protokoll der letzten Versammlung
                                                                                                                                                                                                                  3.Rechnung 2023 und Revisorenbericht
                                                                                                                                                                                                                  4.Budget 2024
                                                                                                                                                                                                                  5.Verschiedenes

                                                                                                                                                                                                                  Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 4 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                  Feuerwehrverband Oberheinzenberg

                                                                                                                                                                                                                      Pöschtli vom 21. Dezember 2023

                                                                                                                                                                                                                      Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. November 2023

                                                                                                                                                                                                                      Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

                                                                                                                                                                                                                      Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 20. Januar 2024.

                                                                                                                                                                                                                      Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr

                                                                                                                                                                                                                      Donnerstag, 21. und 28. Dezember 2023 und am 4. Januar 2024 von 9 – 11 und von 13.30 – 15.30 Uhr. Am Dienstag, 26. Dezember und 2. Januar 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen.

                                                                                                                                                                                                                      Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.

                                                                                                                                                                                                                      Der Gemeindevorstand

                                                                                                                                                                                                                      Grundbuchanlage Tschappina

                                                                                                                                                                                                                      (Öffentliche Auflage des bereinigten Grundbuchs)

                                                                                                                                                                                                                       Das bereinigte Grundbuch über die Grundstücke des ganzen Gemeindegebiets Tschappina (Pläne für das Grundbuch Nrn. 1 bis 12, 5153 und 5155) ist im Sinne von Art. 147b Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (BR 210.100) in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (BR 217.100) vom           21. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 beim Grundbuchamt Thusis öffentlich aufgelegt.

                                                                                                                                                                                                                       Einsichtnahmen in das bereinigte Grundbuch beim Grundbuchamt Thusis können auf Voran-meldung erfolgen (Tel. Nr. 081 650 07 50, E-Mail: info@gba-thusis.ch).

                                                                                                                                                                                                                       Allfällige Einsprachen gegen das bereinigte Grundbuch sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Grundbuchamt Thusis, Alte Strasse 3, 7430 Thusis, einzureichen.

                                                                                                                                                                                                                       Grundbuchamt Thusis, Christian Bürkli, Grundbuchverwalter

                                                                                                                                                                                                                      Öffentliche Auflage Wasserbauprojekt Verbauung Meitlatobelbach, Gemeinde Tschappina

                                                                                                                                                                                                                      Auflageprojekt Nr. 512.1-G vom Oktober 2023

                                                                                                                                                                                                                      1.Ort und Frist der Auflage

                                                                                                                                                                                                                      Die Projektakten liegen vom 22. Dezember 2023 bis 22. Januar 2024 auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428/ Tschappina, sowie beim Tiefbauamt Graubünden, Loëstrasse 17, 7000 Chur, zur Einsicht auf (Art. 11 des kantonalen Wasserbaugesetzes; KWBG, BR 807.700). Sie können während der Dauer der Auflage auch unter www.tiefbau-amt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.

                                                                                                                                                                                                                      2.Gesuch um spezialgesetzliche Bewilligungen

                                                                                                                                                                                                                      Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:

                                                                                                                                                                                                                      • Gesuch um Bewilligung für das Einleiten oder Versickern lassen von behandeltem, verschmutztem Abwasser nach Art. 7 Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes.
                                                                                                                                                                                                                      • Gesuch um Bewilligung für die Erstellung von standortgebundenen, im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung.
                                                                                                                                                                                                                      • Gesuch um fischereirechtliche Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer nach Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei.
                                                                                                                                                                                                                      • Rodungsgesuch nach Art. 5 des Bundesgesetzes über den Wald.

                                                                                                                                                                                                                      3.Verfügungsbeschränkung

                                                                                                                                                                                                                      Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.

                                                                                                                                                                                                                      4.Einsprachen

                                                                                                                                                                                                                      4.1Legitimation

                                                                                                                                                                                                                      Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

                                                                                                                                                                                                                      4.2Einwendungen

                                                                                                                                                                                                                      Es können geltend gemacht werden:

                                                                                                                                                                                                                      a) Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;

                                                                                                                                                                                                                      b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.

                                                                                                                                                                                                                      4.3 Frist und Adressat

                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur einzureichen.

                                                                                                                                                                                                                      Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV, BR 803.110) zu beachten.

                                                                                                                                                                                                                      Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden

                                                                                                                                                                                                                      Die Vorsteherin: Dr. Carmelia Maissen, Regierungsrätin

                                                                                                                                                                                                                          Gemeinde
                                                                                                                                                                                                                          Tschappina 

                                                                                                                                                                                                                          Öffnungszeiten  Kanzlei
                                                                                                                                                                                                                          Schalter:  
                                                                                                                                                                                                                          Di., 13.30–15.30 Uhr
                                                                                                                                                                                                                          Büro in der Regel:
                                                                                                                                                                                                                          Di. 9–11 und 13.30–15.30 Uhr
                                                                                                                                                                                                                          und Do. 13.30–15.30 Uhr

                                                                                                                                                                                                                          Kontakt
                                                                                                                                                                                                                          Gemeinde Tschappina
                                                                                                                                                                                                                          Chrüzstutz 44,  7428 Tschappina
                                                                                                                                                                                                                          Telefon  081 651 59 56
                                                                                                                                                                                                                          gemeinde@tschappina.ch