Kanzleimitteilung
Vom 6. bis 17. Oktober 2025 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Verkehrsbehinderung am 4. und 5. Oktober ab Obertschappina Richtung Glaspass/Obergmeind
Am Samstag 4. und Sonntag, 5. Oktober 2025 findet im Gemeindegebiet Tschappina das 54. Bündner Orientierungslauf Wochenende statt.
Es werden rund 1’200 Läuferinnen und Läufer zu diesem Anlass erwartet. Der Transport erfolgt mit dem Postauto im 10-Minuten-Takt von Thusis auf den Glaspass und zurück.
Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden, die Glaserstrasse in den nachstehend aufgeführten Zeitfenstern – sofern möglich – nicht zu befahren. Damit ein reibungsloser und sicherer Personentransport der Athletinnen und Athleten gewährleistet werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 28. September 2025
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 28. September 2025, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Salt Mobile SA, i.V Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauprojekt: Umbau und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage. Baugespann: entfällt. Baustandort: Chalberweid, 7428 Tschappina, Plan Nr. 6 Parzelle Nr. 262 Masten Nr. 222. Zone: Landwirtschaftszone, Quellschutzzone, Wintersportzone.
Auflagefrist: von 4. bis 23. September 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Sonderabfallsammlung
Am 15. September 2025 findet in Tschappina die Sonderabfallsammlung statt. Nutzen Sie die Möglichkeit, von 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr, Ihren Sonderabfall bei der Kehrichthütte Obertschappina abzugeben. Der Abtransport erfolgt mit einem Schadstoffmobil.
Geschäftsstelle AVM
Defibrillator in Obertschappina
Die Gemeinde Tschappina verfügt neu über einen automatischen externen Defibrillator (AED).
Das Gerät ist im öffentlichen WC in Obertschappina installiert und rund um die Uhr frei zugänglich.
Im Notfall kann der Defibrillator aus der Box entnommen und auch von medizinischen Laien sicher bedient werden. Die App Defikarte.ch unterstützt zusätzlich dabei, den nächstgelegenen Defibrillator rasch zu lokalisieren.
Der Gemeindevorstand
Einschiessen der Jagdwaffen
Die Jagdwaffen können während dem internen Jagdschiessen der Sektion Beverin eingeschossen werden. Der Schiessnachweis kann auch geschossen werden.
Schiesszeiten: Freitag, 08. August 2025 ab 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Samstag, 09. August 2025 ab 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und ab 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Jägerverein Beverin
Kanzleimitteilung
Vom 25. Juli bis 11. August 2025 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Baugesuch
Bauherrschaft: Christian Schumacher, Paschget 7, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: erstellt. Baustandort: Paschget, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 141, Geb. Nr. 7B-A Zone: Dorfzone.
Bauherrschaft: Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Erstellung Platz inkl. Blocksteinmauer für Abfallentsorgung. Baugespann: erstellt. Baustandort: Obergmeind, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3, Parzelle Nr. 165, Geb. Nr. 67-E Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 10. bis 29. Juli 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 08. August 2025.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 12. Juni 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Strassensperrung Verbindungsstrasse Portein – Flerden
Wegen Bauarbeiten muss die Verbindungsstrasse von Portein bis zur Abzweigung Porteineralpstrasse am 6. Juni 2025 und am 10. Juni 2025 für jeweils ca. 3 Stunden gesperrt werden. Die Arbeiten sind sehr witterungsabhängig und verschieben sich bei schlechtem Wetter um jeweils einen Arbeitstag. Genauere Infos werden auf der Gemeinde Homepage publiziert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – wir bauen für Sie.
Ihr Forst- und Werkbetrieb Cazis
Behinderungen wegen Bauarbeiten an der Inner-Heinzenberg Strasse (Glaspass)
Auf der Inner-Heinzenberg Strasse, im Abschnitt von km 12.54 bis km 14.96 (Abzweigung Bruneir bis Ausserglas), inklusive Parkplatz- und Bushaltestelle Glas, wird es aufgrund von Belagsarbeiten zu Behinderungen und Strassensperrungen kommen. Die Arbeiten beginnen am Montag, den 19. Mai, und dauern bis Freitag, den 11. Juli.
Die Belagssanierung erfolgt in zwei Bauetappen:
Die erste Etappe umfasst den Abschnitt von der Abzweigung Bruneir bis zum Parkplatz Glaspass und dauert vom 19. Mai bis zum 13. Juni. Die zweite Etappe erstreckt sich vom Parkplatz Glaspass bis Ausserglas und findet vom 16. Juni bis zum 27. Juni statt. Die Abschlussarbeiten für den gesamten Abschnitt sind vom 30. Juni bis zum 11. Juli geplant.
Die benötigten Strassensperrungen sind witterungsabhängig. Die Durchfahrtszeiten werktags zwischen 07.00 Uhr und 17.30 Uhr werden frühzeitig vor Ort mit aufgestellten Infotafeln signalisiert. Anlieferer der Alpgemeinschaften werden gebeten, Material und Tiere in Absprache mit der Bauleitung durch den Abschnitt zu transportieren. Der Postautobetrieb verkehrt nach Fahrplan. Fussgänger und Fahrradfahrer können die Baustelle jederzeit passieren. Aufgrund der Bautätigkeiten, kann es in dieser Zeit beim Parkplatz Glaspass zu Engpässen kommen.
Die Bauherrschaft, die Bauleitung und die beauftragte Bauunternehmung setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffenen Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Für dringende Anliegen und Abfrage der Durchfahrtsfenster, steht die Bauleitung des Tba GR unter der Telefonnummer +41 81 632 56 63 und die Gemeinde Tschappina gerne zur Verfügung.
Tiefbauamt Graubünden, Bezirk 7 Thusis
Baugesuch
Bauherrschaft: Sarah Sprenger, Bütenring 7, 8595 Altnau. Vertreter: Röthlisberger Architektur GmbH, Eichreben 7, 8576 Mauren. Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus. Baugespann: ist erstellt. Baustandort: Mülibüel, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 733. Zone: Dorferweiterungszone.
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Urs Hänni und Adolf Tester, Usser Glas, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Moorrenaturierung. Baugespann: entfällt. Baustandort: Usser Glas, 7428 Tschappina, Plan Nr. 4 Parzelle Nr. 187 und 186. Zone: Landwirtschaftszone, Gefahrenzone 1, Gefahrenzone 2, Naturschutzzone.
Auflagefrist: von 15. Mai bis 3. Juni 2025. Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Nächste Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Donnerstag, 12. Juni 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 14. April 2025
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. April 2025 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden. Auflagefrist bis 07. Juni 2025.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: STWEG «Alpenblick» Verwaltung Ruedi Burkhardt, Postfach 4, 7430 Thusis. Vertreter: Gian Marco Meier, Bottigenstrasse 49, 3862 Innertkirchen. Bauprojekt: Anbau Ferienhaus. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Obergmeind 7, 7428 Tschappina, Plan Nr. 3 Parzelle Nr. 164 Geb. Nr. 67A. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 8. Mai bis 27. Mai 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeidevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 18. April bis 5. Mai 2025 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Strassensperrung Verbindungsstrasse Portein – Flerden
Wegen Bauarbeiten muss die Verbindungsstrasse von Portein bis zur Abzweigung Porteineralpstrasse vom 22. April bis 2. Mai 2025 für jeglichen Verkehr vollständig gesperrt werden.
Fussgänger und Velofahrer können die Baustelle weiterhin passieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – wir bauen für Sie.
Ihr Forst- und Werkbetrieb
Baugesuch
Bauherrschaft: Stefan Beeli, Untertschappina 39, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Sanierung der Fassadenflächen. Baugespann: entfällt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 125, Geb. Nr. 22 Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 10. bis 29. April 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 14. April 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Kirchgemeindeversammlung der evangelischen – reformierten Kirchgemeinde Oberheinzenberg
Am Dienstag, 15. April 2025 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal Urmein
Traktanden:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll vom 21.11.2024
3. Jahresberichte des Präsidenten und des Pfarrers
4. Jahresrechnung 2024 und Revisorenberichte
4a Budget 2025 Nachtrags-Erklärung
4b Obertschappina Schaltuhr erneuern (Kredit)
5. Verwendung Sozialprozent 2025
6. Information Pastorationsgemeinschaft
7. Varia
Kirchgemeinde OHB
Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis
Vom 1. bis 30. April 2025 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt.
Unter badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.
Baugesuch
Bauherrschaft: Stefan Beeli, Untertschappina 39, 7428 Tschappina. Vertreter: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2, Parzelle Nr. 125, Geb. Nr. 22-B & 22-C. Zone: Dorfzone.
Auflagefrist: von 20. März bis 8. April 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 18. Februar 2025
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Februar 2025 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 11. April 2025.
Nächste Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Montag, 14. April 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage der Verbandsversammlung vom 27.01.2025:
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Feuerwehrverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Auflagefrist bis 22. März 2025.
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 9. Februar 2025
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 9. Februar 2025, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina,
Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-A. Zone: Landwirtschaftszone.
Bauherrschaft: Gian Andrea Hänni, Gross Gada 3, 7428 Tschappina. Bauprojekt: PV-Anlage an Fassade und Dach. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Gross Gada, Obertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 1 Parzelle Nr. 5 Geb. Nr. 61B-D. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 30. Januar bis 18. Februar 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Nächste Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Dienstag, 18. Februar 2025 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird in den kommenden Wochen in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt Fr. 80.— für den ersten Hund und Fr. 200.– für jeden weiteren Hund, der im selben Haushalt gehalten wird. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2025 keinen Hund mehr halten, werden gebeten, sich bis zum 28. Januar 2025 bei der Gemeindekanzlei zu melden.
Die Gemeindekanzlei
Anmeldungen Alpsömmerung 2025 Alp Verdus und Alp Ob Masügg
Die Alpbestösser der Alp Verdus und Alp Ob Masügg werden gebeten, ihre Viehanmeldungen schriftlich bis 31. Januar 2025 an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Brenn- und Nutzholzbestellung
Bestellungen für Brenn- und Nutzholz sind bis 31. Januar 2025 schriftlich an Stefan Föhn zu richten.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Tschappina, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Vertreter: Baufachvorsteher Köbi Kessler, Chrüzstutz 44, 7428 Tschappina. Bauprojekt: Neubau Kinder- und Erlebnis-Spielplatz. Baugespann: erstellt. Baustandort: Saga, Untertschappina, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 105. Zone: ZÖBA.
Auflagefrist: vom 9. Januar bis 28. Januar 2025.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Einladung zur Verbandsversammlung
Datum: 27. Januar 2025
Zeit: 20.15 Uhr
Wo: Gemeindesaal Urmein
Traktanden:
Die Unterlagen zu Traktanden 3 und 5 liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.
Feuerwehrverband Oberheinzenberg
Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten und Neujahr
Donnerstag, 19. Dezember von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr
Dienstag, 24. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
Donnerstag, 26. Dezember geschlossen
Dienstag, 31. Dezember von 9.00–11.00 Uhr
Donnerstag, 02. Januar geschlossen
Dienstag, 07. Januar von 9.00–11.00 Uhr und von 13.30–15.30 Uhr
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Feriengästen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.
Der Gemeindevorstand und die Gemeindekanzlei
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024
Gemäss dem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung künftig spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Tschappina eingesehen werden. Auflagefrist bis 18. Januar 2025.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage der Tourismus Verbandsversammlung vom 26. November 2024
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 kann hier heruntergeladen auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Auflagefrist bis 09. Januar 2025.
Der Tourismusverband Oberheinzenberg
BAB-Baugesuch
Bauherrschaft: Willi Scheuble, Caschneras 21, 7426 Flerden. Eigentümer: Bruchalpgenossenschaft, Baria 3, 7426 Flerden Bauprojekt: Aufstellen einer Informationstafel. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Glaspass, 7428 Tschappina, Plan Nr. 5153 / Parzelle Nr. 648. Zone: Landwirtschaftszone.
Auflagefrist: von 28. November bis 17. Dezember 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2024
Im Januar 2025 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der Steuerperiode 2023 stark verändert, kann beim Steueramt Tschappina eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 beantragt werden.
Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2024 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2024 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Einreichefrist bis spätestens 15. Dezember 2024
Steueramt Tschappina
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 20.15 Uhr im Schulhaus in Tschappina statt.
Traktanden:
Ordentliche Wahlen
a) Baufachvorsteher/in
b) Werkmeister/in (Demission)
c) Bildungsvorsteherin (Demission)
d) Brunnenmeister
e) Brunnenmeister Stellvertreter
*Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Abstimmungen vom 24. November 2024
Urnenöffnungszeiten Gemeindekanzlei:
Sonntag, 24. November 2024, von 9.30 bis 10.30 Uhr
Die Stimmrechtsausweise sind bei der Stimmabgabe dem Wahlbüro abzugeben. Für die briefliche Stimmabgabe bitten wir Sie, den Text auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Der Gemeindevorstand
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Ausstehende Rechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde, die das Rechnungsjahr 2024 betreffen, sind bis spätestens 25. November 2024 der Gemeindekanzlei unter Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Formulare können bei der Kanzlei bezogen oder von unserer Homepage tschappina.ch heruntergeladen werden. Später eingereichte Forderungen werden erst im 2025 vergütet.
Der Gemeindevorstand
Baugesuch
Bauherrschaft: Rebekka & Christian Bühler-Wyss, Gässli 2, 7428 Tschappina. Vertreter: LBA Architekturbüro, Malinweg 1, 7203 Trimmis. Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Baugespann: Profile sind gestellt. Baustandort: Mülibüel, 7428 Tschappina, Plan Nr. 2 / Parzelle Nr. 737. Zone: Dorferweiterungszone.
Auflagefrist: vom 07. bis 26. November 2024.
Planauflage: Gemeindekanzlei, 7428 Tschappina, während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Baufachvorsteher.
Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.
Der Gemeindevorstand
Einladung zur Verbandsversammlung, Dienstag, 26. November 2024 – 20.15 Uhr im Schulhaus Tschappina
Traktanden:
Nach der Versammlung sind alle zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Dazu gibt es Unterhaltung mit «Folklore vom Heinzenberg» (Gilgia Allemann und Köbi Kessler).
Freundlich ladet ein
Vorstand Tourismusverband Oberheinzenberg
Kanzleimitteilung
Am Donnerstag, 14. November 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. 081 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 20.15 Uhr, im Gemeindesaal statt. Die Traktandenliste folgt.
Der Gemeindevorstand
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen und Wege anstossen, werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2024 ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Schneeräumung nicht behindert wird. Besten Dank.
Der Gemeindevorstand
Kanzleimitteilung
Vom 4. bis 21. Oktober 2024 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Fachvorsteher oder während den Schalterzeiten an die Gemeindekanzlei Masein (Tel. +41 81 651 20 09).
Die Gemeindekanzlei