Die Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Tschappina bilden die in der politischen Gemeinde Tschappina wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts  mit eigener Verwaltung.


Untertschappina

Organe

Die Organe der Bürgergemeinde Tschappina sind:

  1. a) Die Bürgerversammlung
  2. b) Der Bürgervorstand
  3. c) Die Rechnungsrevisoren

Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welchem die stimmberechtigten Ortsbürger die ihnen zustehenden Rechte ausüben.

Der Bürgervorstand ist das Vollzugs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, welcher auch als Kassier tätig ist und zwei Mitgliedern, wovon einer als Aktuar amtet sowie zwei Stellvertreter.

Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und erstatten der Bürgerversammlung Bericht und Antrag.

Behördenmitglieder

Gegenwärtige Zusammensetzung:

  1. Bürgerpräsident: Simon (Schmun) Allemann
  2. Vorstandsmitglieder: Martin Allemann und Andreas Bühler

Bürger mit Wohnsitz in Tschappina

Stand 1. September 2016, Bürger mit Wohnsitz in Tschappina

Total 48 Bürger, davon 40 mit Stimmrecht in Bürgerangelegenheiten

Familiennamen der Bürger mit Wohnsitz in Tschappina

Allemann, Bühler, Gartmann, Hänni, Schumacher

Namen der ausgestorbenen oder ausgewanderten Bürgerfamilien von Tschappina

Bandli, Bällig, Buchli, Dönz, Faller, Flisch, Gander, Gredig, Hunger, Laux, Marchion, Masüger, Philipp, Risch, Rüedi, Suter, Tenti, Wieland, Zinsli.

Weitere Auskunft erteilt gerne:

  1. Bürgerpräsident
  2. Simon (Schmun) Allemann
  3. +41 79 235 41 76