Die Bürgergemeinde Tschappina bilden die in der politischen Gemeinde Tschappina wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Verwaltung.
Untertschappina
Die Organe der Bürgergemeinde Tschappina sind:
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welchem die stimmberechtigten Ortsbürger die ihnen zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgervorstand ist das Vollzugs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, welcher auch als Kassier tätig ist und zwei Mitgliedern, wovon einer als Aktuar amtet sowie zwei Stellvertreter.
Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und erstatten der Bürgerversammlung Bericht und Antrag.
Gegenwärtige Zusammensetzung:
Stand 1. September 2016, Bürger mit Wohnsitz in Tschappina
Total 48 Bürger, davon 40 mit Stimmrecht in Bürgerangelegenheiten
Allemann, Bühler, Gartmann, Hänni, Schumacher
Bandli, Bällig, Buchli, Dönz, Faller, Flisch, Gander, Gredig, Hunger, Laux, Marchion, Masüger, Philipp, Risch, Rüedi, Suter, Tenti, Wieland, Zinsli.
Weitere Auskunft erteilt gerne: