Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasserzähler verschickt. Die Gebührenrechnung wird im März/April für das abgeloffene Jahr gestellt.
Detailierte Preise können Sie aus der Gebührenverordnung entnehmen.
Der Steuerfuss für das Jahr 2025 beläuft sich auf 100% der einfachen Kantonssteuer.
Die Steuererklärungen werden bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht:
Die Einreichefrist für unselbständige Einwohner ist jeweils der 31. März. für die selbständigen Einwohner und die sekundär interkantonal Steuerpflichtigen gilt die Einreichefrist bis 30. September.
Fristenverlängerungen
Das Fristerstreckungsgesuch ist folgenden Angaben an die Gemeindekanzlei einzureichen:
Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde per E-Mail: gemeinde@tschappina.ch
Weitere Informationen über die Steuern wie auch die Quellensteuerabrechnungen finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden.