Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025
Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Die Auflagefrist dauert bis 08. August 2025
Aus den Verhandlungen des Gemeinderats